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gleiches Recht fürt alle -auch für Deutsche?

Laut EuGH beschränkt die deutsche Regelung die Niederlassungsfreiheit, die in den 1970er-Jahren mit der Türkei vereinbart wurde. © dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH / Thomas Frey

Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (10. Juli) entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren.

Im Fall der Türkei verstießen die Sprachanforderungen jedoch gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.

Anlass des Luxemburger Richterspruchs ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter dort müssen den Fall entscheiden und baten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Eine türkische Frau möchte ihrem seit 1998 in Deutschland lebenden Mann folgen. Die Botschaft in Ankara lehnte ihre Anträge auf ein Visum jedoch immer wieder ab, da die Frau nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfüge. Nach deutschen Angaben ist sie Analphabetin.

Die deutsche Regelung stelle eine unrechtmäßige Beschränkung der mit der Türkei vereinbarten Niederlassungsfreiheit dar, erklärten die EuGH-Richter.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Die Richter haben es schon geschnallt. Wenn man in eine deutsche Großstadt einwandert, braucht man in gewissen Gegenden nicht die Landessprache zu können.

    Die Analpabetin ist sicher eine Fachraft, die hier händeringend gesucht wird. *Ironie off

  • vor 7 Jahren

    um das weiterzuführen .>> Warum werden nicht mit Gleichem Recht (auslandische) Straftäter mit-

    samt ihrern Angehörigen ausgewiesen - wenn der Ausweisungsgrund gegeben ist . nur weil die Kinder Ihre Heimatsprache nicht sprechen da sie ja in Deutschland in die Schule gegangen sind. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Wir - müssen - das hinnehmen ???

    Und um keinen falschen Gedanken aufkommen zu lassen . Ich kenne viele sehr nette -AUSLÄNDER die sich an die Deutschen Spielregeln halten , und damit keinerlei Probleme haben oder aufkommen lassen ....

  • vor 7 Jahren

    Wieso will die Alte nach nun 16 Jahren der Trennung so unbedingt zu ihrem Alten nach Deutschland???

    Da wird doch wieder irgendeine Sauerei ausbaldowert, die den Steuer-und Sozialabgaben zahlenden Deutschen belastet. Meine Meinung.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wie die Frage gemeint ist, weiß ich nicht - aber ich kann euch sagen, dass Deutsche in DEUTSCHLAND NICHT mit Türken gleichberechtigt sind, sondern in Sachen Nachzug des Ehepartners BENACHTEILIGT sind!

    Denn Ehepartner von Deutschen müssen den Sprachtest machen, die von hier lebenden Bürgern anderer EU-Ländern sowie assoziierten Ländern (Norwegen, Schweiz und laut Gerichtsbeschluss auch die Türkei) aber nicht.

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  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das sind die "Segnungen" des EU-Rechts; es setzt deutsche Rechtsgepflogenheiten ausser Kraft.

  • vor 7 Jahren

    Diese türkische Frau kann allerdings keinen Sprachtest ablegen, da sie nicht lesen und schreiben kann. Folglich ist sie eine totale Analphabetin. Nur das war ausschlaggebend für die EuGH-Richter.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Und was ist jetzt deine Frage? Jedenfalls haben alle das gleiche Recht. Wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der Türkei seine Frau nachholen will, braucht die auch kein Türkisch zu lernen.

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