ich habe vor ein paar Tagen meine Ausbildung im kaufm. Bereich abgeschlossen. Von meinem Ausbildungsbetrieb bin ich übernommen worden. Ab September möchte ich ein berufsbegleitendes Studium anfangen ( 2x die Woche), natürlich in Absprache mit meinem Arbeitgeber, der mir das vorgeschlagen hat. Deshalb bin ich gerade ein Anmelde-Formular am Ausfüllen. Jetzt steht da: "Studium vom Arbeitgeber veranlasst (wenn zutreffend, bitte ankreuzen - Angaben aus versicherungstechnischen Gründen notwendig)" --> "veranlasst" heißt für mich, dass es ein "MUSS" ist, dass ich das mache, aber ich mache das ja freiwillig. Ich würde da KEIN Kreuz setzen oder ist das falsch? Vielleicht noch eine Zusatzinfo: Mein Arbeitgeber möchte ein Teil der Kosten übernehmen.
Danke für jede hilfreiche Antwort :-)
sylfaen2014-08-02T08:56:08Z
So ich habe das Kreuz gesetzt und gemeckert haben sie nicht :)
Nachdem es von Deinem Arbeitgeber vorgeschlagen wurde, hat er es auch "veranlasst" - Etwas [fuer jemanden] zu veranlassen, bedeutet fuer den Betroffenen nicht zwangslaeufig, dass er das Veranlasste unfreiwillig tut; sondern, wie in Deinem Falle, eine Chance, die Du ergreifst, zumal Dein Arbeitgeber Dich auch noch finanziell sponsort. Natuerlich musst Du das ankreuzen. Siehe auch Antwort v. @picus48 - Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Ihr Muttersprachler Eure eigene Sprache kennt.