wie bindend sind zusagen die man per sms gemacht hat?
kann der empfänger der sms daraus einen anspruch ableiten.
kann der empfänger der sms daraus einen anspruch ableiten.
?
Beste Antwort
Kommt auf das Geschäft an, das abgeschlossen werden soll.
Ein Immobilienkauf oder ein Testament z.B. wären ungültig, bei anderen gilt das Gleiche wie bei mündlichen Verträgen..
whyskyhigh
ja
ist ein vertrag
gilt vor gericht
M
Bindend ja , aber es hängt ggfls. davon ab inwieweit man es nachweisen kann. Eine Kündigung z.B. gilt erst als zugestellt wenn sie bestätigt wird oder wenn man die Zustellung nachweisen kann, z.B. durch Einschreiben.
?
Eine Willenserklärung per sms hat die gleiche Bindungswirkung wie jede andere Willenserklärung. Ob du zBsp ein Angebot mündlich , schriftlich , per e-mail oder sms annimmst : Die rechtliche Wirkung ist immer die gleiche .
Eine andere Frage ist jedoch , was passieret, wenn Du - hinterfotzigerweise - dich auf einmal nicht zu deiner Willenserklärung bekennst und behauptest, die sms sei nicht von Dir . Dann hat der Empfänger das Problem , dass er den Beweis erbringen muss, dass die Willenserklärung doch von Dir ist . Und das dürfte für ihn ziemlich schwierig sein .
Remo
so wie mündlich
Der einzige Unterschied ist, dass man bei einer mündlichen Zusage lügen kann und eine SMS ein Nachweis ist.