Moin, Bin mit dem Auto schon seit über einem Jahr nicht gefahren. Hatte ein kleines auto. Hat keinen TÜV und gehört bis ca 20. Diesen Monats noch der Bank. Problem ist folgendes. Hab es geschafft den Kfz schein zu verbummeln. Ich will aber TÜV machen bevor ich den aktuellen Brief hab. Also direkt mit dem aktuellen Brief zur Zulassungsstelle und den Verlust des Scheins melden. .
TÜV muss doch auch mit ungültigen Brief möglich sein. Auto ist ja nicht zugelassen. Was meint ihr. Wenn der Brief aktuell ist geht es. Das weiß ich. Helft mir bitte. Kann mir kaum vorstellen dass das nicht geht. Noch ne Frage in anderem Zusammenhang. Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland. Kann man damit nach Kroatien fahren? Es geht nicht um einen Verkauf. Betroffene Länder Deutschland, Slowenien und Kroatien
Danke schonmal im voraus
thomas 22014-06-13T16:03:21Z
Danke euch. Ausland ist abgehakt. Ich habe allerdings noch 2 Anmerkungen /fragen 1. Der Fahrzeugschein wird bei Abmelden nicht eingezogen. Es ist mittlerweile ist es sogar so das lediglich der Schein zum abmelden. Ich bin momentan noch mobil online. Sobald ich am Rechner bin werde ich natürlich eure Antworten bewerten.
Rio blanco : du meinst den Brief. Dies geschieht zwar noch ist kaber rechtlich veraltet. Mittlerweile ist es so dass der Kaufvertrag das Eigentum regelt. Leider kann das lra das natürlich nicht einsehen.
Einige Sachen weiß ich. Aber da mittlerweile viele Behörden und auch Prüfer unwissentlich handeln muss ich auch mal fragen
1. Du benötigst für die Hu entweder den Brief oder Schein (neu Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2) Eigentlich auch logisch. der Prüfer muss das Auto zweifelfrei identifizieren können. Sonst könnte man mit einem Auto, das in Ordnung ist die Prüfung absolvieren und die Plakette für eine Schrottkiste gleichen Typs verwenden.
2. Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst Du auch in D lediglich Probe- Überführungs- und Prüfungsfahrten (TÜV) machen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Also, nein
1. Wenn das Auto abgemeldet ist, hast Du keinen Schein, weil der Schein bei der Abmeldung eingezogen wird. 2. Normal läuft das so, daß die Bank den Schein zur Zulassungsstelle schickt, dort das Fahrzeug angemeldet wird, und dann schickt die Zulassungsstelle den Schein zurück zur Bank. 3. Wenn Du noch die alten Kennzeichen hast, darfst Du mit diesen und einer Versicherungsbestätigung auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren. Ob Du so auch zum TÜV fahren darfst, weiß ich nicht. Erkundige Dich bei der Zulassungstelle. Beim TÜV brauchst Du auf alle Fälle einen gültigen Schein oder einen gültigen Brief Brief. Wie das läuft, weiß ich nicht, da die Zulassungsstelle den Brief nicht herausrücken darf.
4. Ob Du mit einer roten Nummer ins Ausland fahren darfst, erfährst Du auch bei der Zulassungsstelle.