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Darf ich mit meinem stillgelegten Auto zur Zulassungsstelle fahren ? (Habe Brief,Schilder,Doppelkarte,TÜV,ASU)
Die Schilder sind die alten Kennzeichen, die ich vor der Stilllegung hatte. Möchte keine roten Schilder besorgen müssen.
17 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
du darfst alle fahrten machen die in verbindung mit der zulassung des fahrzeug zu tun haben. das bedeutet fahrt zum tüv, fahrt zur au, und auf direktem wege zur zulassungsstelle. die dazugehörigen kennzeichen müssen am fahrzeug montiert sein. die kennzeichen müssen von der zulassungsstelle zugeteilt worden sein. beispiel: du willst ein fahrzeug in münchen zulassen, dann geht das nur wenn du die dazugehörigen kennzeichen von münchen hast. mit anderen kennzeichen ist das nicht erlaubt. die regelung in hessen besagt, dass dies auch nur von einem benachbarten landkreis erlaubt ist. die versicherungsbestätigungskarte muss vollständig ausgefüllt sein. und der vermerk: gilt für fahrten mit ungestempelten Schildern" darf nicht von der Versicherung gestrichen sein. Folgende Unterlagen brauchst du: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) Fahrzeugschein (Zulassungsbescheiniung Teil I ersetzt die frühere Abmeldebescheiniung) Versicherungsbestätigungskarte, Gültigen HU-Bericht sofern die hu nicht auf dem Schein vermerkt ist. gültige Abgasuntersuchung, Personalausweis, Vollmacht falls du jemanden beauftragst, und in Hessen die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Solltest du Kfz.-Steuerschulden beim Finanzamt haben, kläre dies erst mit dem Finanzamt und besorge die eine Bescheinigung, dass dein Fahrzeug zugelassen werden darf. Vorher keine zulassung möglich. wenn du weitere fragen haben solltest, kannst du mich gerne kontaktieren mein nick bei yahoo ist hele1958. hoffe du weist jetzt bescheid.
- polarfuchsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
Fahrten zwecks An- und Abmeldung mit einer gültigen Versicherungsbestätigung sind defintiv versichert. Der Versicherungsbeginn ist immer um 0 Uhr einer Versicherung. Genau wie bei einer Abmeldung am gleichen Tag noch bis 0 Uhr Versicherungsschutz besteht.
Komme aus der Branche. LG Polarfuchs
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, auf direktem Weg vom Wohnort zur Zulassungsstelle. Mit gültiger Versicherung. Kennzeichen müssen aber am Fahrzeug montiert sein. Nicht hinter die Scheibe klemmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
jap du darfst!
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- FritzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zum Zwecke der Anmeldung,Tüv-Vorführung und Abgasuntersuchung darfst Du unter folgenden Voraussetzungen
fahren:Die entsprechenden Dienststellen müssen geöffnet sein,(also NICHT Samstag abends),die Doppelkarte muà mit Fgstnnr. und Datum ausgefüllt sein,diese Fahrt darf mit KEINEM anderen Zweck verbunden sein,(mal eben noch schnell was einkaufen,etc.).
Willst Du im umgekehrten Fall das Auto abmelden,darfst Du mit den entwerteten Schildern die Zulassungsstelle verlassen und das Auto an seinen neuen Verbleibeort bringen.
P.S.Mit "soweit ich weià und frag mal..."ist niemandem geholfen.Wenn ich keine Ahnung habe,halte ich mich raus!
Quelle(n): Eigene,zigfache Erfahrung - akdenizLv 5vor 1 Jahrzehnt
Vom Standort Fahrzeug, auf direkten Weg zur Zulassungs-
Stelle mit gültigen Papieren zwecks Anmeldung ist es erlaubt.
Quelle(n): KFZ - vor 1 Jahrzehnt
Wenn du diese Sachen alle hast dann darfst du das...Wichtig ist die Doppelkarte damit sie sehen das es versichert ist und Schilder mit denen du vorläufig fahren kannst...Wenn das Auto wieder versichert ist kann dir nichts passieren...darum geht es ja!Und sobald du eine Doppelkarte hast ist es versichert.
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja aber nur auf dem kürzesten Weg.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle ist das Fahrzeug mit Deiner Doppelkarte versichert.