Jürgen NRW
1. Wird das Sterbegeld als finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen aus einer Sterbegeldversicherung (Lebensversicherung) ausgezahlt, gibt es im Leistungsfall für das Sterbegeld keine Besteuerung. Voraussetzung ist, dass der Empfänger die Leistung aufgrund des Todes der versicherten Person erhalten hat und die bezugsberechtigte Person ist. Anders ist der Fall jedoch gelagert, wenn der Empfänger aufgrund einer Schenkung das Sterbegeld im Todesfall der versicherten Person erhalten hat. In diesem Moment sind die Leistungen erbschaftssteuerpflichtig.
2. Das Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gehört zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG; R 19.8 Abs. 1 Nr. 1 LStR). Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass, sondern wird nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge an den Ehepartner, Kinder oder Verwandte gezahlt. Beim Empfänger ist das Sterbegeld als sonstiger Bezug zu versteuern (RR 19..9 Abs. 3 Nr. 3 LStR).
1a. Ist das Sterbegeld erbschaftssteuerpflichtig, muss dazu eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
1b. Sind die Empfänger eine Erbengemeinschaft, ist eine Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung beim Finanzamt abzugeben. Wenn die gesonderte Feststellung vorliegt (Bescheid des Finanzamts) wird diese zusammen mit der Anlage N der Einkommensteuererklärung beigefügt.
2a. Das Sterbegeld wird als sonstiger Bezug in der Anlage N und dort in der Zeile 15 eingetragen https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=5714A06D5D358C459D58
Hubert B
Ich verstehe Deine Frage nicht!
Die Sterbegeldversicherung deckt die Kosten der Beerdigung Deines Vaters ab!
Und wenn Du das Geld von der Versicherung erhalten hast solltes Du dieses auch für den vorgesehenen Zweck verwenden!
Das Sterbegeld aus einer "privaten" Sterbegeldversicherung ist "steuerfrei" und braucht nirgends angegeben zu werden!
?
Falls Du nachgeholfen hast sind das * Sonstige Einkünfte * ;
wenn Du das öfter machst brauchst Du die Anage G für * gewerbliche Einkünfte * .
Anlage N ist auf jeden Fall falsch .
britti
und wo gibt man es dann an ?
Anonym
Nein.
Die Anlage N ist für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (daher das "N").