feiertagsarbeit für AZUBIS ( 1. Lehrjahr ) Bäckerei ist das erlaubt?
Die Azubi ist 18 Jahre alt. Soll Ostern ( Sonntag und Montag ) arbeiten. Sie ist im 1 Lehrjar.
Wie sieht es Arbeitsrechtlich aus.
Die Azubi ist 18 Jahre alt. Soll Ostern ( Sonntag und Montag ) arbeiten. Sie ist im 1 Lehrjar.
Wie sieht es Arbeitsrechtlich aus.
Драган
Ja Sie darf Arbeiten und was soll da soll schlim daran sein soll Sie mal zur Abeiten gehen
Fred
Sie möchte doch bestimmt einen vernünftigen Berufsabschluss bekommen und vielleicht hinterher auch angestellt werden. Deshalb sollte sie erst gar nicht so etwas fragen, sondern arbeiten.
?
als Erstes guck mal in den Ausbildungsvertrag, was steht da drin ?
Mit 18 kann man auch verlangen, daß an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, wenn die Bäckerei geöffnet hat, müssen wohl alle Angestellten mitarbeiten
so wird u.a. der Lehrlingslohn erwirtschaftet .................
Werner100000
Ja, Sie darf arbeiten.
Sie ist in der Lehre - im Handwerk, da stellt man sich nicht an. Wenn die Arbeit und der Umsatz da ist muß man zuverlässig sein - gehört auch gelernt.
Paragrafenreiter gehören ins Büro.
Jürgen NRW
Sonn- und Feiertage (§ 9,10,11 ArbZG)
Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht.
An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html