Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

feiertagsarbeit für AZUBIS ( 1. Lehrjahr ) Bäckerei ist das erlaubt?

Die Azubi ist 18 Jahre alt. Soll Ostern ( Sonntag und Montag ) arbeiten. Sie ist im 1 Lehrjar.

Wie sieht es Arbeitsrechtlich aus.

10 Antworten

Bewertung
  • FOX
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Schau in deinem Lehrlingsvertrag. Steht dort das du auch an Feiertagen eingesetzt werden kannst, ist dies vollkommen in Ordnung. Jedoch muß man dir dafür einen anderen Tag dafür frei geben.

    Ich versteh diese Frage aber nicht. Ich wunder mich immer wieder das Lehrlinge sich darüber beschweren wenn sie mal Sonn- oder Feiertags arbeiten sollen. Gerade in der Bäckerei ist Nacht-, Sonn-. oder Feiertags Einsatz. Wenn man in diesem Beruf eine Ausbildung beginnt, sollte dies auch von Anfang an klar sein.

    Wenn man seine Ausbildung beendet hat, möchte man doch übernommen werden. Deswegen stellt man doch schon von Amts wegen diese Frage nicht.

  • vor 7 Jahren

    Sonn- und Feiertage (§ 9,10,11 ArbZG)

    Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht.

    An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

    http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/a...

  • vor 7 Jahren

    Keine Frage, Erwachsene dürfen auch am Sonntag und am Ostermontag arbeiten und das ist völlig unabhängig, ob Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag.

    Da musst du wohl ein bisschen auf deine Freundin verzichten müssen. Nehme es nicht so tragisch...

  • vor 7 Jahren

    Ja, da darf sie arbeiten.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 7 Jahren

    als Erstes guck mal in den Ausbildungsvertrag, was steht da drin ?

    Mit 18 kann man auch verlangen, daß an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, wenn die Bäckerei geöffnet hat, müssen wohl alle Angestellten mitarbeiten

    so wird u.a. der Lehrlingslohn erwirtschaftet .................

    Quelle(n): arbeite im Gesundheitswesen, da ist das Normalität
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn sie wirklich Interesse an der Ausbildung

    hat, dann muß sie sogar.

  • vor 7 Jahren

    Ja Sie darf Arbeiten und was soll da soll schlim daran sein soll Sie mal zur Abeiten gehen

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Sie möchte doch bestimmt einen vernünftigen Berufsabschluss bekommen und vielleicht hinterher auch angestellt werden. Deshalb sollte sie erst gar nicht so etwas fragen, sondern arbeiten.

  • vor 7 Jahren

    Da sie volljährig ist, darf sie arbeiten. Ist auch nicht so tragisch, denn dafür hat sie an anderen Tagen frei. DAs sollte man aber wissen, wenn man sich in solche Ausbildung begibt. Arbeit hat noch niemandem geschadet.

  • vor 7 Jahren

    Ja, Sie darf arbeiten.

    Sie ist in der Lehre - im Handwerk, da stellt man sich nicht an. Wenn die Arbeit und der Umsatz da ist muß man zuverlässig sein - gehört auch gelernt.

    Paragrafenreiter gehören ins Büro.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.