Baufälliges Haus auf dem Nachbargrundstück?

steht seit etwa 30 Jahren leer und gehört jetzt der Kreisstadt.
Wer haftet für Sach- und Personen-Schäden die z.B. bei Sturm durch das Gebäude verursacht werden????
( herabfallende Dachziegeln oder gar Einsturz)
Bei einem Einsturz würde es entweder auf die Straße oder unser Grundstück fallen und ein anderes
Haus,das daran angebaut ist mitreißen.

Slovak082014-03-21T10:11:23Z

Beste Antwort

Für Personen- oder Sachschäden haftet die entsprechende Kreisstadt, da es ihr Eigentum ist. Das gilt allerdings nicht. wenn sich Personen unbefugt auf diesem Grundstück aufhalten.

Fred2014-03-21T10:07:42Z

In diesem Fall die Kreisstadt.

Marita2014-03-21T10:06:03Z

Na der jeweilige Besitzer.
Also in dem Fall die Kreisstadt.
LG Marita

Conny N2014-03-21T09:58:14Z

Du musst dann nur beweisen, dass es auch ja die Ziegel(n) (???) vom Haus sind. Wie?
Und dann haftet die Stadt als Eigentümer...

blauclever2014-03-21T09:54:16Z

Der jeweilige Besitzer ...

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