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Baufälliges Haus auf dem Nachbargrundstück?
steht seit etwa 30 Jahren leer und gehört jetzt der Kreisstadt.
Wer haftet für Sach- und Personen-Schäden die z.B. bei Sturm durch das Gebäude verursacht werden????
( herabfallende Dachziegeln oder gar Einsturz)
Bei einem Einsturz würde es entweder auf die Straße oder unser Grundstück fallen und ein anderes
Haus,das daran angebaut ist mitreißen.
6 Antworten
- Slovak08Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Für Personen- oder Sachschäden haftet die entsprechende Kreisstadt, da es ihr Eigentum ist. Das gilt allerdings nicht. wenn sich Personen unbefugt auf diesem Grundstück aufhalten.
- Anonymvor 7 Jahren
Wenn der Eigentümer seiner Sicherungspflicht hinreichend nachkommt, ist es gut möglich, dass niemand haftet.
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- Conny NLv 7vor 7 Jahren
Du musst dann nur beweisen, dass es auch ja die Ziegel(n) (???) vom Haus sind. Wie?
Und dann haftet die Stadt als Eigentümer...