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Baufälliges Haus auf dem Nachbargrundstück?

steht seit etwa 30 Jahren leer und gehört jetzt der Kreisstadt.

Wer haftet für Sach- und Personen-Schäden die z.B. bei Sturm durch das Gebäude verursacht werden????

( herabfallende Dachziegeln oder gar Einsturz)

Bei einem Einsturz würde es entweder auf die Straße oder unser Grundstück fallen und ein anderes

Haus,das daran angebaut ist mitreißen.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Für Personen- oder Sachschäden haftet die entsprechende Kreisstadt, da es ihr Eigentum ist. Das gilt allerdings nicht. wenn sich Personen unbefugt auf diesem Grundstück aufhalten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn der Eigentümer seiner Sicherungspflicht hinreichend nachkommt, ist es gut möglich, dass niemand haftet.

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    In diesem Fall die Kreisstadt.

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Na der jeweilige Besitzer.

    Also in dem Fall die Kreisstadt.

    LG Marita

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  • vor 7 Jahren

    Du musst dann nur beweisen, dass es auch ja die Ziegel(n) (???) vom Haus sind. Wie?

    Und dann haftet die Stadt als Eigentümer...

  • vor 7 Jahren

    Der jeweilige Besitzer ...

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