Auswirkungen des Wegfalls der 3% Hürde bei der Europawahl ...?
Das Bundesverfassungsgericht hat ja kürzlich die 3% Hürde ab der kommenden Europawahl für nicht verfassungskonform erklärt; diese ist also somit abgeschafft. Meine Frage ist nun: Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die noch immer bestehende 5%-Hürde bei Bundestags- Landtags- und Kommunalwahlen? Die Begründung des Bundesverfassungsgericht für die Nicht-Verfassungskonformität gilt ja nicht nur speziell für Europawahlen, sondern ist 1:1 auf alle anderen Wahlen auch anwendbar. Also: Werden wir bei der nächsten Kommunal-/Landtags- oder Bundestagswahl noch die 5%-Hürde haben? Besten Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.
herr_nixnutz2014-02-27T01:14:44Z
Beste Antwort
Hättest du die 1 Seite der Urteilsbegründung gelesen oder gehört, wüsstest du die Antwort. Deine Annahme ist völlig falsch.
Das Gericht sagte klar und deutlich: Wenn es eine Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Parlaments gibt, so darf der Gesetzgeber eine Sperrklausel einführen. Auch wenn es das nicht direkt sagte, so machte es doch deutlich, dass das Gericht diese Gefährdung beim Bundestag sieht, aber nicht beim Europaparlament. Vielmehr kann man das Europaparlament nicht dem Bundestag vergleichen, da es keine Regierung bildet und kontrolliert noch Gesetze erlässt, sondern nur Richtlinien die in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Allerdings werden diese Richtlinien nicht vom Europaparlament ausgearbeitet, sondern von den Regierungen der Mitgliedstaaten mehr oder wenig ausgehandelt.
Oder auf Deutsch: Das Europaparlament hat nicht viel zu sagen, schade ist das. Denn das würde auch die Akzeptanz steigern.
Ferner bestätigte das Gericht ausdrücklich, dass der Gesetzgeber eine Sperrklausel einführen darf, wenn beim Europaparlament ebenfalls eine Gefährdung bestehen wird. Allerdings Spekulationen, es könnte gefährdet sein, reichen dem Gericht nicht aus, es möchte Beweise.
Daher: Aktuell gibt es beim Europaparlament keine Sperrklausel, aber für die Zukunft durchaus möglich. Sperrklausel bei Kommunal-/Landtags- oder Bundestagswahl sind jetzt als auch in Zukunft nach wie vor vorhanden und darin ändert sich auch nichts.
Ja, wir werden noch eine 5%-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen haben.
Wenn du dich damit beschäftigt hättest, wüsstest du, dass die Argumentation des BVGs ist, dass bei Europawahlen eine Hürde zur Verhinderung der Zersplitterung des Parlaments nicht notwendig ist, ich vermute da jedes einzelne EU-Land eigene Parteien hat, und das EU-Parlament garkeine stabile Regierung bilden muss, weil es das noch garnicht darf. Beim Bundestag dagegen muss eine stabile Mehrheit hinter der Regierung stehen können. Das funktioniert aber nicht, wenn diese Mehrheit aus sehr vielen Parteien bestehen müsste.
Die SZ schreibt hierzu: "Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl gekippt. Die Sperrklausel verstoÃe gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas VoÃkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich.
Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, so VoÃkuhle weiter. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. " http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-in-karlsruhe-verfassungsgericht-kippt-drei-prozent-huerde-bei-europawahl-1.1898660
Auch ich finde die 5%-Hürde ungerecht, da so meine Stimme verloren geht, nur weil ich selbst nicht eine der etablierten Parteien wähle, sondern die Partei, mit der ich am meisten Ãbereinstimme. Am besten fände ich persönlich ein Wahlrecht mit Alternativstimme. Soll heiÃen, wenn die Partei mit meiner Stimme nicht ins Parlament einzieht, wird meine Alternativstimme aktiviert und mitgezählt. Allerdings ist das organisatorisch absolut nicht zu bewältigen, solange die Auszählung noch per Hand erfolgt (was ich aber auch wiederrum gut finde :-/ ).
Das gilt nur für Europa. Dass keine Hürde totaler Mist ist, wurde doch mit der Weimarer Republik eindeutig bewiesen! Darauf folgte die Naziherrschaft. Daher wurde 1948 diese 5% Klausel eingeführt und hat sich bis heute als richtig erwiesen.
"Das Bundesverfassungsgericht spricht dem Euro- päischen Parlament in seinem Urteil zum Lissabon- Vertrag vom 30. Juni 2009 nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation zu und sieht seine Entscheidungskompetenzen bezüglich weiterer Schritte einer europäischen Integration da- durch begrenzt..."
Die Hauptrolle spielen die nicht gewählten und durch die EU-Bürger nicht kontrollierbaren EU-Kommissare, deshalb sind Verordnungen über den Krümmungsgrad von Gurken möglich.
Es hat also keine gröÃere Wirkung, wenn noch weitere Parteien im EU-Parament vertreten sind - im Gegensatz zum deutschen Bundestag jedoch wird sogar bei Wegfall der 5%-Hürde befürchtet, dass Re- gierungsbildung problematisch werden könne und deshalb gilt die BVerfG-Entscheidung nur für die EU.
In der BRD allerdings kritisieren Verfassungsexperten:
"Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, eigentlicher Herr und Souve- rän, hat nichts zu sagen ... Hinter der demokratischen Facade wurde ein System installiert, in dem andere Regeln als die des Grundgesetzes gelten."
"Das System ist undemokratisch und korrupt, es miÃ- braucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos..." Zitiert aus:
Da braucht man sich denn überhaupt nicht zu wun- dern, warum die Schweizer Bürger in einer Volksab- stimmung den Beitritt zur EU abgelehnt haben.
Denn sie werden mehrmals jährlich gefragt, was sie von Gesetzentwürfen etc, halten.
"Das wohl am meisten hervorstechende Merkmal der (>>direkten<<) Demokratie sind die häufigen, mehr- mals jährlichen stattfindenden Volksabstimmungen über Gesetze, Sachfragen und auf Gemeindeebene auch über das Budget [Haushalts-Voranschlag]. An einem Abstimmungswochenende können ohne weiteres ins- gesamt mehr als zehn Fragen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene anstehen...." .Siehe:
In Deutschland werden die Bürger überhaupt nicht gefragt, was sie sowohl von EU- wie auch von Bundestags-Beschlüssen halten. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Henry Nitzsche stellte fest, "dass wir es im Bundes- tag nicht mit freien, unabhängigen Abgeord- neten zu tun haben, sondern mit willfährigen Parteisklaven, die nicken doch nur ab, was ihnen Partei- und Fraktinsvorstände vorge- ben..."
http://www.youtube.com/watch?v=yqsNfd_PoJ0
Daran wird sich auch nach Wegfall der 3%-Hürde bei Wahlen für das EU-Parlament nichts ändern, das gefährdet ja nicht das grundgesetz-widrige Machtmonopol der politischen Klasse in der BRD.