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MisterPi fragte in Politik & VerwaltungWahlen · vor 7 Jahren

Auswirkungen des Wegfalls der 3% Hürde bei der Europawahl ...?

Das Bundesverfassungsgericht hat ja kürzlich die 3% Hürde ab der kommenden Europawahl für nicht verfassungskonform erklärt; diese ist also somit abgeschafft.

Meine Frage ist nun: Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die noch immer bestehende 5%-Hürde bei Bundestags- Landtags- und Kommunalwahlen?

Die Begründung des Bundesverfassungsgericht für die Nicht-Verfassungskonformität gilt ja nicht nur speziell für Europawahlen, sondern ist 1:1 auf alle anderen Wahlen auch anwendbar.

Also: Werden wir bei der nächsten Kommunal-/Landtags- oder Bundestagswahl noch die 5%-Hürde haben?

Besten Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Hättest du die 1 Seite der Urteilsbegründung gelesen oder gehört, wüsstest du die Antwort. Deine Annahme ist völlig falsch.

    Das Gericht sagte klar und deutlich: Wenn es eine Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Parlaments gibt, so darf der Gesetzgeber eine Sperrklausel einführen. Auch wenn es das nicht direkt sagte, so machte es doch deutlich, dass das Gericht diese Gefährdung beim Bundestag sieht, aber nicht beim Europaparlament. Vielmehr kann man das Europaparlament nicht dem Bundestag vergleichen, da es keine Regierung bildet und kontrolliert noch Gesetze erlässt, sondern nur Richtlinien die in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Allerdings werden diese Richtlinien nicht vom Europaparlament ausgearbeitet, sondern von den Regierungen der Mitgliedstaaten mehr oder wenig ausgehandelt.

    Oder auf Deutsch: Das Europaparlament hat nicht viel zu sagen, schade ist das. Denn das würde auch die Akzeptanz steigern.

    Ferner bestätigte das Gericht ausdrücklich, dass der Gesetzgeber eine Sperrklausel einführen darf, wenn beim Europaparlament ebenfalls eine Gefährdung bestehen wird. Allerdings Spekulationen, es könnte gefährdet sein, reichen dem Gericht nicht aus, es möchte Beweise.

    Daher: Aktuell gibt es beim Europaparlament keine Sperrklausel, aber für die Zukunft durchaus möglich. Sperrklausel bei Kommunal-/Landtags- oder Bundestagswahl sind jetzt als auch in Zukunft nach wie vor vorhanden und darin ändert sich auch nichts.

  • vor 7 Jahren

    Nein, die 3% Hürde fällt nur für die Europawahl weg.

    Die 5% Hürde ist nötig, um eine stabile Regierung bilden zu können, was ja für Europa entfällt.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ganz klipp und klar gesagt, daß die Abschaffung der 3%-Hürde NICHT auf die Bundes- und Landtagswahlen anwendbar ist, und auch eine Begründung dafür genannt.

    Kann es sein, daß Du nur die Überschriften der Blöd-Zeitung liest?

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das gilt nur für Europa.

    Dass keine Hürde totaler Mist ist, wurde doch mit der Weimarer Republik eindeutig bewiesen! Darauf folgte die Naziherrschaft. Daher wurde 1948 diese 5% Klausel eingeführt und hat sich bis heute als richtig erwiesen.

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  • vor 7 Jahren

    Das Urteil des BuVerfGer. hat (mal wieder) die Bundesregierung abgewatscht und war zudem wie auch schon bei den Verfahren zur €-Rettung EU-kritisch.

    Das Gericht geht davon aus,das das EU-Parlament kein Parlament im eigentlichen Sinne sei,weil in Brüssel nur bedingt Realpolitik" beschlossen wird.

    Zudem soll so das BuVerfGer. die "Vielfalt " Europas nicht beschnitten werden,indem eine Sperrklausel aufgebaut wird.

    Fazit.-Die 5 % Hürde/Zeitstimmen wird zZ auch in Deutschland hinterfragt.

    http://www.uni-leipzig.de/~stvwr/veranstaltungen/a...

    Grundgedanke ist hier,das 4,...% der Wählerstimmen (Zweitstimmen) bei einer solchen Klausel einfach unberücksichtigt bleiben,was aber nicht mit der Gleichheit der Wählerstimmen im Einklang steht und nicht mit Direktmandaten korrespondiert.

    Momentan gilt die 5 % Hürde bei Wahlen in Deutschland noch.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Du hast da was falsch verstanden...siehe die übrigenn Kommentierungen ..

    Ergänzend : Die Auswirkungen auf das EU-Parlament werden jetzt von den traditionellen Parteien übertrieben dargestellt ..

    Es sind jetzt schon rd 160 Parteien im EU-Parlament ...und wenn da noch 6 - 10 Parteien mit 1 oder 2 Abgeordneten dazukommen : Da passiert nicht Wichtiges, ausser dass die noch etwas mehr Zeit vertun werden, um sich zu profilieren ...

    Der Einfluss dieser Zwerge auf die Politik : 0, 00000...

    ..und deshalb auch eine typische Verschwendung von Steuermitteln, die hier so oft beklagt wird ....

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts lautete: Erstens sind eh schon 150 Parteien im EP, da kommt es auf ein paar mehr nicht an. Zweitens ist das EP ungefähr so wichtig wie der Stadtrat von Rosenheim, deshalb braucht es keinen Schutz vor Extremisten und Spinnern. Diese Begründung ist ausschließlich auf das EP anwendbar und auf sonst nix..

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Auswirkungen des Wegfalls der 3%-Hürde bei der Europawahl:

    - Die tatsächlichen Auswirkungen werden wir erst nach der Wahl sehen.

    - Zu den möglichen Auswirkungen gehört z.B., dass die Wahlbeteiligung steigen könnte, weil mehr Leute eine Chance sehen, dass ihre Interessen vertreten werden können. Das ist grundsätzlich positiv, denn umso mehr Bürger sich an demokratischen Vorgängen beteiligen, um so mehr kann der demokratische Lernprozess gefördert werden. Dass dabei vielleicht auch europafeindliche Parteien ins Parlament kommen, ist kein Grund zum Fürchten. Die Auseinandersetzung mit Minderheiten ist dem demokratischen Prozess dienlicher als wenn man sie einfach ignoriert und ausschließt. Auch bei lokalen Wahlen fände ich das okay. Das ist aber eine andere Frage.

  • vor 7 Jahren

    Ja, wir werden noch eine 5%-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen haben.

    Wenn du dich damit beschäftigt hättest, wüsstest du, dass die Argumentation des BVGs ist, dass bei Europawahlen eine Hürde zur Verhinderung der Zersplitterung des Parlaments nicht notwendig ist, ich vermute da jedes einzelne EU-Land eigene Parteien hat, und das EU-Parlament garkeine stabile Regierung bilden muss, weil es das noch garnicht darf.

    Beim Bundestag dagegen muss eine stabile Mehrheit hinter der Regierung stehen können. Das funktioniert aber nicht, wenn diese Mehrheit aus sehr vielen Parteien bestehen müsste.

    Die SZ schreibt hierzu:

    "Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl gekippt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich.

    Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle weiter.

    Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. "

    http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-in...

    Auch ich finde die 5%-Hürde ungerecht, da so meine Stimme verloren geht, nur weil ich selbst nicht eine der etablierten Parteien wähle, sondern die Partei, mit der ich am meisten Übereinstimme.

    Am besten fände ich persönlich ein Wahlrecht mit Alternativstimme. Soll heißen, wenn die Partei mit meiner Stimme nicht ins Parlament einzieht, wird meine Alternativstimme aktiviert und mitgezählt. Allerdings ist das organisatorisch absolut nicht zu bewältigen, solange die Auszählung noch per Hand erfolgt (was ich aber auch wiederrum gut finde :-/ ).

  • vor 7 Jahren

    Folgendes mal in voller Länge ansehen, gilt für alle Wahlen :

    http://www.youtube.com/watch?v=Fvc01ijkoqc

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