Problem mit Autoversicherung des Unfallgegners?

Ich hatte auf dem Weihnachtsmarkt eine Hütte gemietet. Leider wurde diese von einem Auto angefahren und es ging einiges an Ware zu Bruch. Die Versicherung will nur den Einkaufspreis ersetzen, mir hat allerdings jemand gesagt, sie müsse den Verkaufpreis ersetzen. Leider bin ich im Internet zu diesem Thema nicht fündig geworden. Kann mir jemand weiterhelfen?

Mii🐼2014-02-23T10:12:10Z

Beste Antwort

Dass die Versicherung nur den Einkaufspreis ersetzen will, erscheint mir völlig logisch.

Denn das ist dein nachweisbarer Schaden.

Verkaufen kannst du die Waren zu jeden möglichen Preis.

Harald M2014-02-23T19:42:50Z

Da hat "jemand" keine Ahnung von Versicherungen.
Da wird auch nicht die MWST bezahlt sondern nur der Einkaufspreis den du für die Ware bezahlt hast.

exenter2014-02-23T18:48:15Z

Ob du das Zeug jemals verkauft hättest ist ja wohl ungewiss. Tatsächlich aber hast du nur einen Schaden in Höhe des Einkaufpreises, denn mehr Geld hast du nicht ausgegeben.

idril_arien2014-02-23T18:14:28Z

Da hatte aber wer schöne Wunschvorstellungen. Natürlich zahlt die Versicherung nur den tatsächlichen Wert und das ist der Einkaufspreis. Bist du Händler, zahlt sie diesesn sogar nur netto, da du die Mehrwertsteuer absetzen kannst.

Anonym2014-02-23T18:11:57Z

Dir ist ja auch nur Schaden entstanden in Höhe dea Einkaufspreises.

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