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Problem mit Autoversicherung des Unfallgegners?

Ich hatte auf dem Weihnachtsmarkt eine Hütte gemietet. Leider wurde diese von einem Auto angefahren und es ging einiges an Ware zu Bruch. Die Versicherung will nur den Einkaufspreis ersetzen, mir hat allerdings jemand gesagt, sie müsse den Verkaufpreis ersetzen. Leider bin ich im Internet zu diesem Thema nicht fündig geworden. Kann mir jemand weiterhelfen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Dass die Versicherung nur den Einkaufspreis ersetzen will, erscheint mir völlig logisch.

    Denn das ist dein nachweisbarer Schaden.

    Verkaufen kannst du die Waren zu jeden möglichen Preis.

  • vor 7 Jahren

    Da hatte aber wer schöne Wunschvorstellungen. Natürlich zahlt die Versicherung nur den tatsächlichen Wert und das ist der Einkaufspreis. Bist du Händler, zahlt sie diesesn sogar nur netto, da du die Mehrwertsteuer absetzen kannst.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Dir ist ja auch nur Schaden entstanden in Höhe dea Einkaufspreises.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du scheinst ja ganz "clever" zu sein....

    Frag mal den "jemand" nach Nachweisen.

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  • vor 7 Jahren

    Die Versicherung hat Recht.

    Bitte doch den "Jemand", dir seine Quelle zu nennen ...

  • vor 7 Jahren

    Da hat "jemand" keine Ahnung von Versicherungen.

    Da wird auch nicht die MWST bezahlt sondern nur der Einkaufspreis den du für die Ware bezahlt hast.

  • vor 7 Jahren

    Ob du das Zeug jemals verkauft hättest ist ja wohl ungewiss. Tatsächlich aber hast du nur einen Schaden in Höhe des Einkaufpreises, denn mehr Geld hast du nicht ausgegeben.

  • vor 7 Jahren

    Pauschal nicht zu beantworten, da müsste man die Vertragsklauseln kennen.

    Hast du eine Hausratversicherung, evtl. dort nachfragen.

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