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Problem mit Autoversicherung des Unfallgegners?
Ich hatte auf dem Weihnachtsmarkt eine Hütte gemietet. Leider wurde diese von einem Auto angefahren und es ging einiges an Ware zu Bruch. Die Versicherung will nur den Einkaufspreis ersetzen, mir hat allerdings jemand gesagt, sie müsse den Verkaufpreis ersetzen. Leider bin ich im Internet zu diesem Thema nicht fündig geworden. Kann mir jemand weiterhelfen?
8 Antworten
- Mii🐼Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Dass die Versicherung nur den Einkaufspreis ersetzen will, erscheint mir völlig logisch.
Denn das ist dein nachweisbarer Schaden.
Verkaufen kannst du die Waren zu jeden möglichen Preis.
- idril_arienLv 7vor 7 Jahren
Da hatte aber wer schöne Wunschvorstellungen. Natürlich zahlt die Versicherung nur den tatsächlichen Wert und das ist der Einkaufspreis. Bist du Händler, zahlt sie diesesn sogar nur netto, da du die Mehrwertsteuer absetzen kannst.
- Anonymvor 7 Jahren
Dir ist ja auch nur Schaden entstanden in Höhe dea Einkaufspreises.
- Anonymvor 7 Jahren
Du scheinst ja ganz "clever" zu sein....
Frag mal den "jemand" nach Nachweisen.
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- blaucleverLv 7vor 7 Jahren
Die Versicherung hat Recht.
Bitte doch den "Jemand", dir seine Quelle zu nennen ...
- Harald MLv 7vor 7 Jahren
Da hat "jemand" keine Ahnung von Versicherungen.
Da wird auch nicht die MWST bezahlt sondern nur der Einkaufspreis den du für die Ware bezahlt hast.
- exenterLv 4vor 7 Jahren
Ob du das Zeug jemals verkauft hättest ist ja wohl ungewiss. Tatsächlich aber hast du nur einen Schaden in Höhe des Einkaufpreises, denn mehr Geld hast du nicht ausgegeben.
- shinita57Lv 6vor 7 Jahren
Pauschal nicht zu beantworten, da müsste man die Vertragsklauseln kennen.
Hast du eine Hausratversicherung, evtl. dort nachfragen.