Darf der Hausmeister einer Behörde ausgemusterte Drucker verkaufen und das Geld behalten ?
Darf der Hausmeister einer Behörde ausgemusterte Drucker verkaufen und das Geld behalten ?
Darf der Hausmeister einer Behörde ausgemusterte Drucker verkaufen und das Geld behalten ?
Jürgen NRW
Beste Antwort
Darf der Hausmeister einer Behörde ausgemusterte Drucker verkaufen und das Geld behalten?
Diese Frage kann hier niemand beantworten, weil die Hintergründe nicht bekannt sind. Warum fragst du nicht den Behördenleiter. Der müsste als kompetenter Ansprechpartner deine Frage beantworten können!
herr_nixnutz
Wenn die Behörde die Drucker geschenkt hat, dann sicherlich. Wenn nicht geschenkt, dann dürfte er sofort seinen Job los sein.
Verschenken ist gar nicht so auÃergewöhnlich. Die Uni bei mir hat ihre alten Computer (Pentium 4, 2,8 Ghz, 512 MB Ram, 60 FG Festplatte und Geforce 4) ausgemustert und verschenkt, einen davon habe ich auf Umwege erhalten.
Da die Rechner doch schon sehr alt sind, läuft darauf nur noch halbwegs flüssig XP, was bald ein Sicherheitsrisiko ist oder bestimmte Linuxversionen, aber nicht Ubuntu, sondern das "genügsame" Xubutnu".
PS: Aufrüsten mit DDR1 Arbeitsspeicher ist schwer, da der selten und teuer ist..
Anonym
Nachm Verstand, er darf keinen Menschen verhindern, sowas zu bekommen, wenn er am Tag der Ausmusterung anwesend ist und etwas für eigene Anwendung haben möchte.
Allerdings, statt das Ganze im Müll zu werfen, könnte der Hausmeister den Drucker bei sich bewahren und somit auch verkaufen.
Rechtlich weià ich net.
exenter
Wenn der Vorgestzte des Hausmeisters das genehmigt hat, darf er es und er kann nicht belangt werden.
Allerdings ist das unwahrscheinlich, da die Behörde die Pflicht hat sorgsam mit den Steuermitteln umzugehen. Das würde in diesem Fall bedeuten die Drucker zwar verkaufen zu lassen, aber den Erlös als "sonstige Einnahmen" im Haushalt zu verbuchen zu müssen.
Joe Jödel
Kommt auf die Umstände an!