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darf der hausmeister geld verlangen?

habe mich vorhin (ca. 21uhr) ausversehen ausgesperrt. hab dann denn hausmeister angerufen und ihn gefragt, ob er kurz vorbeikommen kann, um mir die tür aufzuschließen. er wohnt nur zehn häuser von mir entfernt!!! darauf hin meinte er, wenn er kommt, will er 20euro! ich zahle jeden monat 50 euro für den typ! nun brauche ich ihn einmal in 4jahren und der will geld von mir...

darf er das verlangen?

lg♥

übrigens: bin wieder in meiner wohnung! nachbarin hat mit ihrer AOK-karte die tür aufbekommen...

Update:

nein... zahle allein für den depp 50euro. und das ist ein mehrfamilien haus

Update 2:

verwaltung ist extra nochmal 20euro

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da Du bereits für die Arbeit des Hausmeisters monatlich Geld bezahlst, kann er nichts extra verlangen, da ist diese Sache bereits mit enthalten.

    Ansonsten kannst Du Dich bei der Hausverwaltung beschweren, denn das, was er macht ist nicht rechtlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich darf der Hausmeister eine Entlohnung verlangen, wenn er einem Mieter privat etwas tut. Ob der Preis angemessenen ist steht auf einem anderen Blatt. Der Hausmeister wird von der Verwaltung und damit über die Umlagen vom Mieter nur für allgemeine Arbeiten bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1.Du bezahlst zwar für den Hausmeister im Rahmen deines Mietvertrages,allerdings nur für Aufgaben im Rahmen dieser Tätigkeit (Pflege-und Wartungsarbeiten) und im Rahmen seiner vereinbarten Dienstzeit.Wenn er außerhalb dieses Vertrages für dich tätig wird kann er dafür auch eine Bezahlung verlangen.

    2. 20 € sind ein reiner Freundschaftspreis,wenn du den Schlüsseldienst bestellst kostet dich das leicht 100€.

    3.Wenn sich deine Tür so einfach mit einer Karte öffnen läßt,solltest du mal allgemein über die Sicherheit deiner Wohnung nachdenken

  • maciej
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahlst du 50euro für den hausmeister oder 25euro für hausmeister+ 25euro für hausverwaltung?

    Wenn du die hausverwaltung auch mit zahlst dann musst du dich da beschweren.

    nachtrag: das ist ja teuer.woh.

    Ich würde bei der hausverwaltung fragen ob er das darf ect...

    Denn die hausverwaltung ist der boss vom hausmeister.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Darf er nicht verlangen.Ganz schön abgebrüht der Mann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Verwaltungskosten sind nicht umlegbar. Die 20 Euro musst du also nicht zahlen.

    Die Extragebühr ist auch nicht statthaft. Das gehört zu seinen Aufgaben- heißt Rufbereitschaft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sieh es mal so, wenn du den Schlüsseldienst gerufen hättest ,hättest du eine Rechnung von ca. 140,- € an der Backe .Dann lieber DEpp.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So ein W.......r, echt

  • vor 1 Jahrzehnt

    finde,für sowas ist er eigentlich angestellt und hat vielleicht sogar einen general schlüssel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    man unterscheide hausmeister und hauswart...

    ein hausmeister ist dazu da die technik und grünanlagen instand zu halten,strasse zu fegen,mülltonnen rauszustellen,etc.--aber NICHT um jmd reinzulassen der seinen schlüssel vergessen hat...dafür wird er NICHT bezahlt!klar-wenn ein schloß defekt ist so muss er es austauchen-aber NICHT dir die wohnung öffnen wenn du den schlüssel vergisst...dafür gibt es den shlüsseldienst...

    ein hauswart ist im gegensatz zum hausmeister dafür da...

    mit ner aok karte?wow-dann is deine tür ja suuuuuper sicher...

    hintergleg doch deinen zweitschlüssel bei jmd auf den du zurückgreifen kannst...

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