Meine Feundin ist Lehrerin in einem Gymnasium.Es ist eine Klassenfahrt nach Polen geplant und die Lehrerinnen?
ja wirklich die Lehrer sollen den Kleinbus fahren.Ich frage mich ob das zulässig ist.Wie ist hier die Versicherungsfrage zu lösen?Übrigens meine Freundin hat noch nie einen Kleinbus gefahren.
?2014-02-21T08:12:42Z
Beste Antwort
Etwas ungewöhnlich ... Wie soll die ganze Klasse, meist doch mindestens 20 Schüler da mitfahren können? Man bräuchte dazu also mindestens drei Kleinbusse. So viele Begleitpersonen sind aber eher ungewöhnlich. Fahren darf ein "normaler" Führerscheinbesitzer nur solche Kleinbusse: "Mit einem normalen PKW-Führerschein darf man ein Auto fahren, das (inklusive Fahrersitz) 9 Sitzplätze hat bzw. dafür zugelassen/ausgelegt ..." Versichert sind die Insassen ohnehin über die normale Haftpflicht.
Bis 8 Fahrgäste brauchst du nur einen Personenbeförderungsschein, wenn du gewerblich fährst. Das ist hier nicht der Fall. Ein Kleinbus mit 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (9-Sitzer) ist ein ganz normaler PKW und fährt sich auch so. Ein VW-Bus ist beispielsweise übersichtlicher und einfacher zu fahren als die meisten Minivans und Kombis.
Lass Dich durch die vielen falschen Antworten hier nicht verunsichern:
1. Es ist erlaubt, da nicht gewerblich 2. FALLS was passiert, dürfen sich die Versicherungen streiten, ob nun die Versicherung der Schule, die Hapftpflicht des Autos, oder die Krankenkasse aufkommt. Für schäden am Bus müsste der Fahrer aufkommen, falls er schuld ist und das Auto keine Vollkasko hat.
da du keine weiteren Angaben gemacht hast zu der Anzahl der zu befördernden Schüler, gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Kleinbus um ein Fahzeug handelt, mit insgesamt 8 Sitzplätzen. Dieser kann mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Ein Führerschein zu Fahrgastbeförderung ist hier meines Erachtens nicht notwendig, da es in diesem Fall an der "gewerblichen Fahrgastbeförderung" fehlt. Versichert sind die Schüler und auch deine Freundin natürlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Also rein rechtlich wäre es schon möglich.