Inkasso Zinsen falsch angesetzt?

Hallo,

folgen Situation ist entstanden: Bei meiner privaten Krankenversicherung haben sich Rückstände ergeben, die über einen Rechtsanwalt eingetrieben werden sollen. Die Rückstände sind aus dem April - August 2013. Ich wurde Rückwirkend in einen Notlagentarif umgestellt mit der Folge, dass der monatlicher Betrag vom 320 € auf 91 € reduziert wurde, auch Rückwirkend. Jetzt ist es so, dass der Anwalt Zinsen auf die 320€ berechnet und nicht auf den reduzierten Betrag. Die gesamte Reduzierung deklariert er auch als Zahlungseingang und reduziert damit nicht die Hauptforderung.

Ist das Korrekt? Darf er den zu hohen Betrag als Hauptforderung weiter beibehalten mit der Folge, dass Zinsen auf den Betrag berechnet werden?

Und durch den zu hohen Betrag sind alle Nebenkosten (Gericht ect...) entsprechen hoch ausgefallen. Muss er das im Nachhinein korrigieren?


Ich habe ihm per Brief gebeten diese Punkte neu zu berechnen, aber er sagt nein.


Bitte antwortet mir nur, wenn ihr wirklich Bescheid wisst. $ und Urteile kann ich sehr gut gebrauchen.

Vielen Dank

Nicole

2014-02-16T07:18:10Z

Paragrafen und Urteile sind immer sehr hilfreich!!!

🐟 Fish 🐟2014-02-16T07:32:59Z

Beste Antwort

Sicher ist das nicht korrekt. Der Anwalt setzt den Betrag höher an um auf beiden Seiten besser kassiern zu können, da sich auch sein Honorar nach dem Streitwert richtet. Also unbedingt widersprechen.
Da wirst du keine Paragraphen brauchen, denn verzinsen kann die Kasse nur ihr eigenes Geld. Durch die rückwirkende Vertragsänderung, ist natürlich auch der Zinsbetrag geringer.