Kann mir jemand diesen Fall erklären?
T stellt in seinem Betrieb Maschinen für die Forstwirtschaft her. Zur Angebotspalette gehören auch Holz-Harvester, d.h. Erntemaschinen, mit denen ganze Stämme gefällt, entrindet und entlaubt werden können. Anfang November 2011 erkundigt sich Waldbauer W bei T über die beiden Modelle HH-X (Preis: 150.000 €) und HH XV (Preis: 250.000 €). An den Verkaufsverhandlungen ist auf Seiten des T auch dessen langjähriger Mitarbeiter M beteiligt, der wegen seines Verhandlungsgeschicks oft in „schwierigen Fällen“ hinzugezogen wurde. Den eigentlichen Vertragsabschluss hatte aber stets T selbst vorgenommen. Bei W kristallisiert sich heraus, dass er sich lediglich das Modell HH-X, nicht aber das Modell HH-XV leisten kann. W vereinbart daher mit T einen Termin am Abend des 15.11.2011, bei dem er einige letzte Fragen klären möchte. Vor Ort findet er aber dann T nicht vor, der sich wegen hohen Verkehrsaufkommens verspätet. Anwesend ist vielmehr nur M, der sich mehr zutraut als die ihm bisher zukommende bloße Beraterfunktion. W eröffnet M, dass er sich den Kauf des teureren HH-XV Modells nicht vorstellen könne. M bringt daraufhin sein Bedauern zum Ausdruck und entgegnet, in dem Fall würde er W gerne das Modell HH-X zum Preis von 150.000 € verkaufen. Gerne könne er selbst (M) noch einzelne Punkte mit W aushandeln oder andernfalls an Stelle des T gleich „alles perfekt machen“. W erwidert, er wolle das Modell HH-X ohne weitere Verhandlungen wie gerade von M beschrieben bestellen. Nachdem W abgereist ist, verschreibt sich M bei der Erstellung der Vertragsdokumentation und trägt statt der Modellbezeichnung HH-X die Bezeichnung HH-XV in das Bestellformular ein. Das Formular hinterlässt er auf dem Schreibtisch des T.
Als T später in dem Betrieb eintrifft, findet er das Formular vor. Dass M das Geschäft selbst abgeschlossen hat, ist T zwar an sich nicht recht, trotzdem ist er damit einverstanden, denn angesichts der Wirtschaftskrise kommt ihm der Verkauf eines HH-XV sehr gelegen. Am nächsten Morgen ruft T den W an und teilt ihm mit, M sei zur Entgegennahme von Bestellungen zwar nicht befugt gewesen, dennoch könne W den Harvester „wie bestellt“ am 12.12.2011 abholen; dabei erwähnt T den Modelltyp nicht nochmals. Auch mit M spricht T in der Folge nicht mehr über die Sache. Erst als W am Tag der Abholung bei T vorfährt, klärt sich alles auf.
T ist der Meinung, das ganze Gespräch zwischen W und M gehe ihn nichts an. Er sei vielmehr von dem in der Dokumentation vermerkten Verkauf des Modells HH-XV ausgegangen und bestehe dementsprechend auf der Abnahme des fertigen HH-XV zum Preis von 250.000 €. W dagegen will davon nichts wissen und verlangt Lieferung des HH-X zum Preis von 150.000 €. T ist auf keinen Fall bereit, dieses Modell zu liefern, weil er schon fest mit dem Gewinn durch das hochwertige Gerät gerechnet hat.
Muss W den Harvester Modell HH-XV abnehmen und bezahlen oder kann er die Lieferung des Modells HH-X verlangen?