Ist es überall in der BRD so, dass Erben ...?
... bei der Beantragung eines Erbscheins beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben vorlegen müssen? Oder ist das eine Spezialität des Bundeslandes bzw. eines bestimmten Amtsgerichts?
Selbstverständlich gilt das Erbrecht für die ganze BRD, aber Durchführungsbestimmungen, und vermutlich ist das in diesen geregelt, sind möglicherweise nicht überall identisch.
Meine erste Frage habe ich gelöscht, weil keine brauchbare Antwort dabei war und ich keine weitere erwartet habe, nachdem meine Frage sicher inzwischen auf Seite 20 oder so gelandet ist.
Auch hier wieder sich widersprechende Antworten :-(.
Es handelt sich um Hessen und das Amtsgericht erwartet von den Erben, dass sie nicht nur Urkunden beibringen, aus denen das Verwandschaftsverhältnis zum Verstorbenen (kinderloser Onkel, dessen Ehefrau vorverstorben ist) hervorgeht, sondern auch, dass beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben (ca. 30 in 3 Generationen!) vorgelegt werden.
@Jürgen: Bitte genau lesen: Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen."
Es gibt keinen Erbvertrag und kein Testament, nur voraussichtlich 2 annehmende (und jede Menge ausschlagende) gesetzliche Erben, die sich mit dem Papierkrieg herumschlagen müssen. U.a. mit dem Beibringen beglaubigter Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben. Erwartet zumindest das Nachlassgericht. Die ausschlagenden Erben kriegen inzwischen die Krise, die annehmenden auch.
@Jürgen: Bitte genau lesen: Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen."
Es gibt keinen Erbvertrag und kein Testament, nur voraussichtlich 2 annehmende (und jede Menge ausschlagende) gesetzliche Erben, die sich mit dem Papierkrieg herumschlagen müssen. U.a. mit dem Beibringen beglaubigter Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben. Erwartet zumindest das Nachlassgericht. Die ausschlagenden Erben kriegen inzwischen die Krise, die annehmenden auch.
@Symmetrie: Der lückenlose Nachweis der Verwandschaft mit dem Verstorbenen ist ja nicht das Problem. Das Problem besteht darin, dass das Gericht von den paar verbliebenen Erben, die angenommen haben, erwartet, dass sie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben beibringen sollen. Die wenigen ausschlagenden, die bisher davon wissen, sind schon auf 180, und es gibt noch jede Menge weitere. Und die annehmenden sind kurz vor dem Infarkt.
@Symmetrie: Es gibt keinen Nachlassverwalter, nur ca. 2 Erben, die sich da alleine durchkämpfen müssen.
Ach ja, und dass ein Erbschein benötigt wird, ist inzwischen geklärt.
@Symmetrie: Danke für Dein Mitleid!
Ich hatte gehofft zu erfahren, dass das in anderen Bundesländern oder bei anderen Gerichten anders ist und man für den Fall, dass man ohne diese Belege keinen Erbschein bekommt, hoffen kann, dass das übergeordnete Gericht ein Einsehen hat. Vielleicht google ich gleich mal, welches Gericht für den Einspruch (bzw. Widerspruch) zuständig ist.
@Jürgen: Sachsen.de ist zwar recht ausführlich, aber meine Frage beantwortet es auch nicht. Was mir aber sehr gut gefällt ist der Halbsatz "sofern es für die Erbenermittlung erforderlich ist". Nicht nur ich halte die Geburtsurkunden derjenigen, die ausgeschlagen haben, für absolut überflüssig.