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Ist es überall in der BRD so, dass Erben ...?

... bei der Beantragung eines Erbscheins beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben vorlegen müssen? Oder ist das eine Spezialität des Bundeslandes bzw. eines bestimmten Amtsgerichts?

Selbstverständlich gilt das Erbrecht für die ganze BRD, aber Durchführungsbestimmungen, und vermutlich ist das in diesen geregelt, sind möglicherweise nicht überall identisch.

Update:

Meine erste Frage habe ich gelöscht, weil keine brauchbare Antwort dabei war und ich keine weitere erwartet habe, nachdem meine Frage sicher inzwischen auf Seite 20 oder so gelandet ist.

Auch hier wieder sich widersprechende Antworten :-(.

Update 2:

Es handelt sich um Hessen und das Amtsgericht erwartet von den Erben, dass sie nicht nur Urkunden beibringen, aus denen das Verwandschaftsverhältnis zum Verstorbenen (kinderloser Onkel, dessen Ehefrau vorverstorben ist) hervorgeht, sondern auch, dass beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben (ca. 30 in 3 Generationen!) vorgelegt werden.

Update 3:

@Jürgen: Bitte genau lesen: Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen."

Es gibt keinen Erbvertrag und kein Testament, nur voraussichtlich 2 annehmende (und jede Menge ausschlagende) gesetzliche Erben, die sich mit dem Papierkrieg herumschlagen müssen. U.a. mit dem Beibringen beglaubigter Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben. Erwartet zumindest das Nachlassgericht. Die ausschlagenden Erben kriegen inzwischen die Krise, die annehmenden auch.

Update 4:

@Jürgen: Bitte genau lesen: Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen."

Es gibt keinen Erbvertrag und kein Testament, nur voraussichtlich 2 annehmende (und jede Menge ausschlagende) gesetzliche Erben, die sich mit dem Papierkrieg herumschlagen müssen. U.a. mit dem Beibringen beglaubigter Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben. Erwartet zumindest das Nachlassgericht. Die ausschlagenden Erben kriegen inzwischen die Krise, die annehmenden auch.

Update 5:

@Symmetrie: Der lückenlose Nachweis der Verwandschaft mit dem Verstorbenen ist ja nicht das Problem. Das Problem besteht darin, dass das Gericht von den paar verbliebenen Erben, die angenommen haben, erwartet, dass sie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der ausschlagenden Erben beibringen sollen. Die wenigen ausschlagenden, die bisher davon wissen, sind schon auf 180, und es gibt noch jede Menge weitere. Und die annehmenden sind kurz vor dem Infarkt.

Update 6:

@Symmetrie: Es gibt keinen Nachlassverwalter, nur ca. 2 Erben, die sich da alleine durchkämpfen müssen.

Update 7:

Ach ja, und dass ein Erbschein benötigt wird, ist inzwischen geklärt.

Update 8:

@Symmetrie: Danke für Dein Mitleid!

Ich hatte gehofft zu erfahren, dass das in anderen Bundesländern oder bei anderen Gerichten anders ist und man für den Fall, dass man ohne diese Belege keinen Erbschein bekommt, hoffen kann, dass das übergeordnete Gericht ein Einsehen hat. Vielleicht google ich gleich mal, welches Gericht für den Einspruch (bzw. Widerspruch) zuständig ist.

Update 9:

@Jürgen: Sachsen.de ist zwar recht ausführlich, aber meine Frage beantwortet es auch nicht. Was mir aber sehr gut gefällt ist der Halbsatz "sofern es für die Erbenermittlung erforderlich ist". Nicht nur ich halte die Geburtsurkunden derjenigen, die ausgeschlagen haben, für absolut überflüssig.

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    WO ist Deine andere Frage hin??

    Nein..ES ist nicht überall so..

    man muss auf den beantragten Erbschein etwaige weitere Erben benennen..d. h. Wenn man die Eltern beerben möchte..muss man seine *bekannten* Geschwister und deren Abkömmlinge <<<<<<auf Treu und Glauben benennen!!

    Es kommt immer drauf an,,WEN man beerben möchte..wenn es eine Tante sein sollte,,dann müsste man deren Kinder oder diejenigen Personen benennen,,die evtl. Geschwister der Tante oder deren Abkömmlinge sind.

    Woher sollte man denn irgendwelche Geburtsurkunden nachweisen?..DAS prüft dann das Amtsgericht..jedenfalls war es bisher so..und ich wüsste nicht..dass es dafür ein Gesetz gibt..

    Sollte man vllt. mal googlen??

    /////////////

    Wenn Du Dein Bundesland nennen würdest..könnte man vllt. gezielter suchen

    WAS interessant wäre..und ich hier gelesen habe..es ist nicht immer unbedingt ein Erbschein von Nöten..

    scrolle mal ein wenig runter..in diesem Link..

    wenn es sich um die Grundbucheintrag / Hauseigentum / handelt..kann man bei Vorliegen eines Testamentes auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen

    http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47...

    Kinderloser Onkel..es dürfte doch kein Problem sein..aus dem Stammbuch den Nachweis der Geschwister / in Denem Fall..steht doch der Name Deiner Eltern in DEINER Geburtsurkunde,,sich bei einem Anwalt beglaubigen zu lassen..oder eine Kopie vom Standesamt für ca. 25 Euro zu besorgen?..oder aber mit dem Stammbuch selber zu dem Nachlassverwalter vorzusprechen??!!

    '''

    Liebe Gewitterhexe..mein Beileid..von Herzen..im doppelten Sinne!!..DAS ist ja heftig!!..

    die Ausschlagenden..kann man noch nichtmal zwingen??!!..irgendetwas kostenlos beizubringen??!!..

    Da würde ich auch dem Infarkt nahe sein..sorry..

  • vor 7 Jahren

    Das mag bei dir in der BRD so sein, aber in Deutschland läuft das anders. ;-)

    Für das Ausstellen von Erbscheinen ist das Nachlassgericht des Ortes zuständig, an dem der Verstorbene gewohnt hat. Das Nachlassgericht hat zu überprüfen, ob die Personen, die einen Erbschein beantragen auch erbberechtigt sind. Wer das Erbe ausschlägt, ist aus dem gesamten Verfahren ausgeschieden und da bedarf es keiner weiteren Überprüfungen.

  • vor 7 Jahren

    Gesetzlich berechtigte Erben legen vor:

    - Ausweispapiere

    - Sterbeurkunde des Erblassers

    - Familienstammbuch oder weitere Unterlagen als Nachweis des nahen Verwandtschaftsverhältnisses

    >>> Ausführliche Angaben von Erbberechtigten, die von der Erbfolge ausgeschlossen oder deren Erbanteil gemindert wird

    - Nach Testamenten oder Erbverträgen wird gefragt

    - Wenn ein Rechtsstreit über den Nachlass geführt wird, sind Erben zur Auskunft hierüber verpflichtet

    - Der eheliche Güterstand

    http://www.erbrecht-heute.de/Erbschein-beantragen....

    Ein gesetzlicher Erbe muss darüber hinaus folgende Angaben in seinem Antrag aufführen:

    >>> ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert sein könnte

    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?actio...

    Nachtrag: Was auch noch interessant ist - BGH-Urteil: Verbraucher müssen Banken keinen Erbschein vorlegen http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/erbschein...

  • cat
    Lv 7
    vor 7 Jahren
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  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die Gesetze, die sich mit dem Erbrecht beschäftigen sind überall in Deutschland gleich.

  • vor 7 Jahren

    Das ist überall so. Man muss nachweisen, dass man möglicherweise verwandt ist, es keine anderen Erben gibt und man erbberechtigt ist.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die BRD gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr....

    ...ebenso wie die DDR....

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