es geht mir darum, dass ich gerne eine Einkommenssteuererklärung machen würde. Allerdings in 2 Ausführungen, wenn es geht. Einmal für 3 Monate und 8 Monate. Da ich in der Ausbildung war für die 8 Monate und erst seit 3 Monaten vollbeschäftigt gewesen war. ( Wurde vom Betrieb übernommen )
Meine Frage ist jetzt muss ich beide Lohnbescheinigungen in eine zusammen rechnen. Sprich Bruttoarbeitslohn, Kirchensteuer usw. oder kann ich insgesamt zwei machen. Eine Einkommensteuererklärung von Januar 13 bis ende August 13 und Sept.13 bis zum 31 Dez . 13
Danke, Deniz
Jürgen NRW2014-01-18T08:35:51Z
Beste Antwort
Dass die Einkommensteuererklärung immer nur für ein ganzes Steuer-Jahr eingereicht werden kann, wurde ja bereits geschrieben.
Ein Splitting in zwei unabhängige Erklärungen macht auch gar keinen Sinn. Wenn du für die Monate der Ausbildung z. B. keine Lohnsteuer zahlen musstest, bekommst du auch keine erstattet. Die Erhebung der Lohnsteuer für die drei Monate danach wäre in der Summe korrekt und auch hier gäbe es dann keine Erstattung.
Wenn in einem Steuerjahr aber große Schwankungen bei der Lohnsteuer auftreten (es wird die Ausbildung abgeschlossen), dann wird recht einfach ausgedrückt, die gezahlte Lohnsteuer auf alle Monate gleichmäßig verteilt und die Lohnsteuer für die drei Monate zum Ende des Jahres wäre dann zu hoch ausgefallen und eine Erstattung wäre dann die Folge!