Miete im vorraus zahlen moeglich?

Die Miete soll immer zum 1. ueberwießen werden.
Angenommen ich ueberweiße die Miete vom 1. schon zum 15. oder 20.
spricht da was dagegen?

Hausverwalter2013-12-18T23:36:45Z

Beste Antwort

Nach § 556b BGB ist die Miete bis spätestens zum 3. Werktag (hier kein Samstag) eines Monats zu zahlen. Es zählt das Datum des Eingangs beim Vermieter.

Es ist nicht verboten die Miete weit im Voraus zu bezahlen. Auf dem Überweisungsträger sollte eindeutig vermerkt werden für wann die Miete gemeint ist, damit es zu keinen Verwechslungen kommt.

TWally2013-12-19T14:28:32Z

Versetze dich in die Lage deines Vermieters und beantworte die Frage aus dieser Sicht.

lpr5520002013-12-18T20:23:06Z

Ich kenne keinen Grund, warum das nicht möglich sein soll.

Ginetta2013-12-18T20:05:52Z

Dann müßte es aber der 15. oder20. des Vormonats sein.

🐟 Fish 🐟2013-12-18T19:48:44Z

Da gibt es eine Menge was dagegen spricht.
1. nicht fällige Zahlungen müssen zurück erstattet werden, da dies unzulässige Bereicherung ist.
2. der Zinsverlust
3. im insolvenzfall auch wenn das Risiko hier gering ist, ist das Geld futsch
4. formalrechtlich ist das eine Aufrechnung siehe 1. Und die ist bei Miete nicht zulässig

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