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Miete im vorraus zahlen moeglich?
Die Miete soll immer zum 1. ueberwießen werden.
Angenommen ich ueberweiße die Miete vom 1. schon zum 15. oder 20.
spricht da was dagegen?
7 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Nach § 556b BGB ist die Miete bis spätestens zum 3. Werktag (hier kein Samstag) eines Monats zu zahlen. Es zählt das Datum des Eingangs beim Vermieter.
Es ist nicht verboten die Miete weit im Voraus zu bezahlen. Auf dem Überweisungsträger sollte eindeutig vermerkt werden für wann die Miete gemeint ist, damit es zu keinen Verwechslungen kommt.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - SwisstrotterLv 7vor 7 Jahren
Ich kenne keinen, der sich je beklagt hätte, weil er sein Guthaben zu früh erhalten hat. Daher spricht wohl sicher nichts dagegen.
- TWallyLv 6vor 7 Jahren
Versetze dich in die Lage deines Vermieters und beantworte die Frage aus dieser Sicht.
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- ohne.inhaltLv 6vor 7 Jahren
sprich mit dem Vermieter vorher drüber, damit der Abrechnungsmodus klar ist. Also dass die Miete im Voraus kommt. Damit es zum Jahresende hin keinen Ãrger mit der "Anzahl" der Mieten und vor allem der Nebenkosten gibt. Ansonsten spricht nichts dagegen!
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 7 Jahren
Da gibt es eine Menge was dagegen spricht.
1. nicht fällige Zahlungen müssen zurück erstattet werden, da dies unzulässige Bereicherung ist.
2. der Zinsverlust
3. im insolvenzfall auch wenn das Risiko hier gering ist, ist das Geld futsch
4. formalrechtlich ist das eine Aufrechnung siehe 1. Und die ist bei Miete nicht zulässig