Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Miete im vorraus zahlen moeglich?

Die Miete soll immer zum 1. ueberwießen werden.

Angenommen ich ueberweiße die Miete vom 1. schon zum 15. oder 20.

spricht da was dagegen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Nach § 556b BGB ist die Miete bis spätestens zum 3. Werktag (hier kein Samstag) eines Monats zu zahlen. Es zählt das Datum des Eingangs beim Vermieter.

    Es ist nicht verboten die Miete weit im Voraus zu bezahlen. Auf dem Überweisungsträger sollte eindeutig vermerkt werden für wann die Miete gemeint ist, damit es zu keinen Verwechslungen kommt.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 7 Jahren

    Dann müßte es aber der 15. oder20. des Vormonats sein.

  • vor 7 Jahren

    Ich kenne keinen, der sich je beklagt hätte, weil er sein Guthaben zu früh erhalten hat. Daher spricht wohl sicher nichts dagegen.

  • TWally
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Versetze dich in die Lage deines Vermieters und beantworte die Frage aus dieser Sicht.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 7 Jahren

    Ich kenne keinen Grund, warum das nicht möglich sein soll.

  • vor 7 Jahren

    sprich mit dem Vermieter vorher drüber, damit der Abrechnungsmodus klar ist. Also dass die Miete im Voraus kommt. Damit es zum Jahresende hin keinen Ärger mit der "Anzahl" der Mieten und vor allem der Nebenkosten gibt. Ansonsten spricht nichts dagegen!

  • vor 7 Jahren

    Da gibt es eine Menge was dagegen spricht.

    1. nicht fällige Zahlungen müssen zurück erstattet werden, da dies unzulässige Bereicherung ist.

    2. der Zinsverlust

    3. im insolvenzfall auch wenn das Risiko hier gering ist, ist das Geld futsch

    4. formalrechtlich ist das eine Aufrechnung siehe 1. Und die ist bei Miete nicht zulässig

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.