WG mit Freund, der Hartz4-Empfänger ist = Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,

ich bin gerade etwas verzweifelt und hoffe, hier kann mir jemand helfen.

ich (31) und mein Freund (26) wohnen seit knapp 1,5 Jahren zusammen in einer Wohnung. Wir zahlen alles separat: Miete, Essen etc.

Keiner hat Zugriff auf das Konto des anderen und es gibt auch keine Haushaltskasse.

Nun hatte mein Freund begonnen, sein Abi nachzumachen, da er studieren wollte. Zuvor war er Vollzeit tätig (hatte eine Ausbildung).

Ich selber habe studiert und gehe in Teilzeit arbeiten.

Da er mit dem Schulstoff nur schwer vorankam, will er ein Jahr freiweillig wiederholen und ist jetzt bis nächstes Jahr sozusagen von der Schule abgemeldet, bekommt sozusagen kein Schülerbafög und hat daher einen Antrag auf Hartz4 gestellt, bis er zur Überbrückung einen Job gefunden hat.

Nun lag ein Brief im Briefkasten, indem nachgefragt wird, ob er für mich wirtschaftlich udn fianziell einsteht.


Wir beide können wahrheitsgemäß sagen, dass wirklich alles getrennt wird.

Trotzdem habe ich nun Angst, dass ich belangt werde, ihm seine Kosten zu zahlen, da ich das weder kann noch möchte.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Würde mich über Meinungen freuen!

Danke schonmal!

2013-12-07T07:01:38Z

@P: Das ist doch völlig egal oder? Mit einem Studium verdient man in 30 Stunden zum Teil mehr als jemand mit Ausbildung in 40 Stunden. Keien Solrge, ich zahle wschon fleißig Steuern. ;)

2013-12-07T11:53:01Z

@Otti: Du musst hier nicht von dir auf andere schliessen. Wenn man lange Zeit Vollzeit berufstätig war, kann einem der Einstieg schon schwer fallen, aber da du mit Sicherheit selber nicht die beste Bildung hast (danach klingt dein Post) nehem ich dir dein Schubladendenken nicht übel. ;)

Ich hatte selber Probleme in der Schule und hab jetzt ein 1er Studium, wenn man aber wie du seine Zeit investiert, um den eigenen Frust an anderen Leuten auszulassen, kann man das wohl nicht wissen. ;)

Hausverwalter2013-12-08T03:01:18Z

Beste Antwort

Das Jobcenter möchte wissen, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft anzusehen seid oder nicht.
Wenn ihr glaubhaft vermitteln könnt, dass es sich bei euch nur um eine Wohngemeinschaft handelt werden entsprechende Bescheide beschieden.
Sollte das Amt euch als Bedarfsgemeinschaft einstufen, wird dein Einkommen dazu gerechnet. Würde dieser Betrag nicht für 2 Personen ausreichen wird auch hier ein entsprechender Bescheid beschieden.
Das Amt gibt darüber Auskunft und ist sogar dazu verpflichtet.

Regina2014-08-19T20:13:21Z

@Sandra

Liebe Sandra,

Wo Sie nun schon den armen Steuerzahler und Staat so undifferenziert als Opfer dieses "Missbrauchs" vermuten, gebe ich aber mal folgendes zu Bedenken:

Als unverheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder wird man mit Steuerklasse 1 prozentual gegenüber Verheirateten höher besteuert. Der Staat sagt sich, dass man wohl mehr abdrücken kann, wenn man für nichts und niemanden Verantwortung tragen muss. Schön.
Lebt man dann aber mit einem arbeitslosen Partner zusammen, drückt man also zunächst den vollen Steuersatz Klasse 1 für Singles an den Staat ab, was ja schon mal gut 15-25%! des Einkommens ausmachen kann - und soll dann vom verbliebenen Rest plötzlich doch wieder verantwortlich sein und den Lebensgefährten, möglicherweise samt dessen Kinder finanziell mitversorgen - auch, wenn diese nicht mal die selbst gezeugten sind. Wenn es also darum geht, Verantwortung zu übernehmen und zu bezahlen, ist die eheähnliche Gemeinschaft wieder gut genug - die für die Versorgung einer Familie vorgesehene entsprechende und auch notwendige Steuerentlastung erhält man aber nicht – die bekommen nur Verheiratete.

Ich denke, entweder übernimmt man Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten oder nicht. Entweder man ist Single und wird auch so besteuert oder man versorgt eine Familie und sollte auch so besteuert werden. Letzteres passiert aber nicht.

Damit ist man als Steuerzahler also tatsächlich der Geschröpfte – aber anders als Sie denken, nämlich gerade wenn man es genau so macht, wie Sie es verlangen.

Im übrigen finde ich Ihre Ansicht „wer das Bett des Anderen teilt, muss von dem auch finanziert werden“ ähnlich naiv wie Ihr restliches Rumgepupe. Sie fordern vom schlechter verdienenden Partner, dass er sich in finanzielle Abhängigkeit dem besser verdienenden Partner gegenüber begibt? Na wenn man sich da nicht zwangsläufig schuldig fühlt, entsprechend immaterielles zurückzuspenden. Was zunächst romantisch und ehrenhaft klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung eher als Forderung nach Prostitution.

Alpha-Lustmann2013-12-10T11:42:23Z

also diese Harzt-V-Schmarotzer bekommen schon viel zu viel von Staat. Gehe erst lieber mal vollzeit Arbeiten und dein Freund auch, dann braucht ihr auch kein Harzt-V. In echt wollt ihr doch bloß abkassieren und es euch auf kosten der braven steuerzahler bequem machen. Pfui, das gehört sich nicht.

Dorfdiva2013-12-09T16:29:46Z

Doch, das ist eine Bedarfsgemeinschaft. Du wirst für ihn aufkommen müssen.

Sandra2013-12-09T16:15:11Z

ihr seid natürlich eine Bedarfsgemeinschaft und das ist richtig so. Sonst würde doch jedes Paar einfach seine Betten auseinanderstellen, alles seperat bezahlen und Stütze verlangen. Damit wäre dem MISSBRAUCH in Deutschland noch mehr Tür und Tor geöffnet, dann könnte sich jedes Paar einen netten Lenz machen, auch wenn einer von beiden Partnern ausreichend verdient!

Um es mal etwas deutlicher zu sagen, ihr steht euch nahe genug, um das Bett miteinander zu teilen, FÜREINANDER sorgen wollt ihr jedoch nicht? Das ist einfach nur erbärmlich. In einer guten Partnerschaft sollte es für die Partner selbstverständlich sein, füreinander zu sorgen, auch und gerade finanziell.

Das kann doch nicht Aufgabe des Staates oder der Steuerzahler sein, deinen Freund zu unterstützen, wenn du ihm nahe genug stehst, um mit ihm dein Bett zu teilen!

Und genauso sieht das auch der Staat. Wer sein Bett teilt, der hat eine Fürsorgepflicht gegenüber des Partners.

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