ist das rechtskräftig?
hallo zusammen,
ich hab nen neuen job und dieser paragraph im vertrag hat mich ein wenig stutzig gemacht.
1. frage: ist das rechtskräftog bzw gibt es sowas?
§ 10 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
( 1 )Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für kein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist. In gleicher Weise ist es dem Arbeitnehmer untersagt, während der Dauer dieses Verbotes ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran zu beteiligen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch zu Gunsten der mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen.
(2) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Absatz 1 hat der Arbeitgeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern.
2. frage: wäre die sache, wenn ich mich nicht daran halte, mit der zahlung von 3 monatsgehältern echt erledigt? oder hat der arbeitgeber, obwohl das hier so geregelt ist, anspruch auf mehr?