Stimmt es, dass Kinder von ALG-II-Empfängern gelegentlich ihr Schulzeugnis bei der Arge vorzeigen müssen, oder bin ich einem "Gag" der Heute-Show aufgesessen?
2013-11-25T05:16:06Z
Jürgen NRW: Den Bericht habe ich eben aufgerufen, er stammt aus dem Jahr 2010. In diesem Fall wollte ein Mädchen nach dem Realschulabschluss eine weiterführende Schule besuchen, wurde nach eigenem Eindruck aber von der Arge zum sofortigen Beginn einer Berufsausbildung gedrängt. Sicherlich kein Einzelfall, aber wohl auch nicht die Regel. Die Chance auf Weiterbildung darf jungen Leuten nicht versagt werden, auch dann nicht, wenn die Eltern ALG-II-Empfänger sind.
2013-11-25T07:40:31Z
Inanna: Die Zahlung der Beiträge in die Rentenversicherung für ALG-II-Empfänger wurde in 2012 eingestellt. Insofern ist davon auszugehen, dass erst recht für Schüler gar nichts eingezahlt wird.
Jürgen NRW2013-11-25T05:04:04Z
Beste Antwort
Müssen nicht, aber sie werden dazu gedrängt. Die Gründe werden hier erläutert: http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/jobcenter-in-der-kritik-hartz-iv-schueler-fuehlen-sich-zu-ausbildung-gedraengt-a-707608.html
Nachtrag: Ich habe den Beitrag gelesen, bevor ich ihn hier rein gestellt habe. Auch das Erscheinungsdatum ist mir bekannt. Das sagt uns doch, dass diese Thematik nicht neu ist!
Nachtrag 2 wegen einer entsprechenden Äußerung:
Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-2-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führen die Hartz-4-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. https://www.ihre-vorsorge.de/?id=449
Wenn man dem Jobcenter etwas vorlegen muss, dann die Schulbescheinigung.
Da der Jobcenter für Jugendliche ab 15 Jahren schon "Rentenbeiträge" (so sagen sie´s immer) einbezahlen, könnte man quasi schon damit rechnen, dass der Jugendliche arbeitsfähig ist.
Wenn er aber noch die Schule besucht, braucht der Jobcenter jedes Jahr (oder zumindest mit Zeitangabe) eine Schulbescheinigung, dass der Teenie noch schulpflichtig ist und seine Schulpflicht noch nicht beendet hat.
Aber Zeugnisse müssen da keine vorgelegt werden. Dies wäre mir neu, wenn dem so wäre.
Inanna
Edit: Wenn ich mir den "Spiegel"-Link so durchlese, frag ich mich echt, wer jetzt der wirkliche Asoziale ist: Hartz4-Empfänger oder die Jobcentren, die sich so verhalten, echt. Boah, ich könnt wieder an die Decke gehen, wenn ich sowas lese, wie Jobcentren gegen all die Grundrechte - KOMPLETT - von GG Art. 1 bis Art. 20 verstoßen. Darum sollte man mal ordentlich Radau im Lande machen. Und da wundert sich dann noch Jemand, wenn es Leute gibt, die beim Jobcenter ausrasten? Mich wundert gar nix mehr. Sollen Jobcentren mehr Menschlichkeit zeigen, dann werden auch die "Kunden" freundlicher.