Zeugnis ALG-II-Empfänger-Kinder?

Stimmt es, dass Kinder von ALG-II-Empfängern gelegentlich ihr Schulzeugnis bei der Arge vorzeigen müssen, oder bin ich einem "Gag" der Heute-Show aufgesessen?

2013-11-25T05:16:06Z

Jürgen NRW: Den Bericht habe ich eben aufgerufen, er stammt aus dem Jahr 2010. In diesem Fall wollte ein Mädchen nach dem Realschulabschluss eine weiterführende Schule besuchen, wurde nach eigenem Eindruck aber von der Arge zum sofortigen Beginn einer Berufsausbildung gedrängt. Sicherlich kein Einzelfall, aber wohl auch nicht die Regel. Die Chance auf Weiterbildung darf jungen Leuten nicht versagt werden, auch dann nicht, wenn die Eltern ALG-II-Empfänger sind.

2013-11-25T07:40:31Z

Inanna: Die Zahlung der Beiträge in die Rentenversicherung für ALG-II-Empfänger wurde in 2012 eingestellt. Insofern ist davon auszugehen, dass erst recht für Schüler gar nichts eingezahlt wird.

Jürgen NRW2013-11-25T05:04:04Z

Beste Antwort

Müssen nicht, aber sie werden dazu gedrängt. Die Gründe werden hier erläutert: http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/jobcenter-in-der-kritik-hartz-iv-schueler-fuehlen-sich-zu-ausbildung-gedraengt-a-707608.html

Quelle: https://www.google.de/#newwindow=1&q=m%C3%BCssen+kinder+von+ALG+2+empf%C3%A4ngern+ihre+zeugnisse+vorzeigen


Nachtrag: Ich habe den Beitrag gelesen, bevor ich ihn hier rein gestellt habe. Auch das Erscheinungsdatum ist mir bekannt. Das sagt uns doch, dass diese Thematik nicht neu ist!

Nachtrag 2 wegen einer entsprechenden Äußerung:

Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-2-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führen die Hartz-4-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. https://www.ihre-vorsorge.de/?id=449

Anonym2013-11-25T06:55:52Z

Nö, wer sagt denn sowas, tztztztz?

Wenn man dem Jobcenter etwas vorlegen muss, dann die Schulbescheinigung.

Da der Jobcenter für Jugendliche ab 15 Jahren schon "Rentenbeiträge" (so sagen sie´s immer) einbezahlen, könnte man quasi schon damit rechnen, dass der Jugendliche arbeitsfähig ist.

Wenn er aber noch die Schule besucht, braucht der Jobcenter jedes Jahr (oder zumindest mit Zeitangabe) eine Schulbescheinigung, dass der Teenie noch schulpflichtig ist und seine Schulpflicht noch nicht beendet hat.

Aber Zeugnisse müssen da keine vorgelegt werden. Dies wäre mir neu, wenn dem so wäre.

Inanna

Edit: Wenn ich mir den "Spiegel"-Link so durchlese, frag ich mich echt, wer jetzt der wirkliche Asoziale ist: Hartz4-Empfänger oder die Jobcentren, die sich so verhalten, echt.
Boah, ich könnt wieder an die Decke gehen, wenn ich sowas lese, wie Jobcentren gegen all die Grundrechte - KOMPLETT - von GG Art. 1 bis Art. 20 verstoßen.
Darum sollte man mal ordentlich Radau im Lande machen.
Und da wundert sich dann noch Jemand, wenn es Leute gibt, die beim Jobcenter ausrasten?
Mich wundert gar nix mehr.
Sollen Jobcentren mehr Menschlichkeit zeigen, dann werden auch die "Kunden" freundlicher.

Nasenbaer 27082013-11-25T06:19:23Z

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=49blkhjuk9sf22evsdchb0atn7&board=4.0
Stell die Frage noch mal hier rein.

Mama2013-11-25T05:01:09Z

Das war ein sehr gut gemachter Gag....


Gruß Mama

Lisa P2013-11-25T05:00:12Z

Eigentlich hab ich keine Ahnung davon, allerdings frage ich mich, was die Zensuren mit dem Geld zu tun haben sollten.

Maximal könnte ich mir das Nachweis vorstellen, das die Kinder noch die Schule besuchen, aber das ginge ja sicher auch anders.