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Weniger ALG II im Januar ?

Ich oute mich mal eben als ALG II Empfänger.

Ich hab im November einen Bescheid bekommen über die kommenden Zahlungen.

Vorhin habe ich auf mein Konto geschaut, es war eine Differenz von fast 300 Euro festzustellen. Daraufhin habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen, der meinte nach ein paar Minuten Sucherei im Computer oder sonstwo: Achja im Januar wird weniger bezahlt weil da von den Stadtwerken die Abrechnung kommt und ich im Januar somit keine Heizkosten hätte.

War das jetzt ne faule Ausrede um weiter nichts zu unternehmen oder weiss jemand ob das so "üblich" ist ?

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hau da auf den Tisch, die spinnen die Römer ups Beamten.

    Das hat keine rechtliche Grundlage.

    Du musst nach deinem Bewilligungsbescheid dein Geld bekommen.

    Quelle(n): Ein spinnender Römer, nein Beamter ich arbeite im Amt. Ich wusste das Kollegen von mir abdrehen aber das es so schlimm ist. Wundert mich schon
  • vor 1 Jahrzehnt

    wir waren bis vor ein paar monaten auch hartz4 empfänger.das hört sich nicht koscher an.versuch mal den chef vom arbeitsamt zu sprechen.wenn du ihn nicht drankriegst,ruf dein lokalradio an.das habe ich schon mal gemacht,und die chefin vom arbeitsamt hat dann sogar mich angerufen.nur nichts gefallenlassen

  • vor 1 Jahrzehnt

    so lange es für´s internet langt .......

  • vor 1 Jahrzehnt

    Faule Ausrede! Unbedingt nachhaken! Unter Umständen mit dem Teamleiter in Kontakt treten!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da würde ich mal genauer nachfragen! Woher will denn Dein Sachbearbeiter wissen, dass Du keine Heizkosten bezahlen mußt. Hat er das schriftlich, ohne das Du es weißt? Kann der Hellsehen oder was?

    Üblich ist das nicht und rein rechtlich schon gar nicht in Ordnung. Es gibt ja auch noch Gesetze an die sie sich halten müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    könnte aber auch sein,das bei den heizkosten eine rückerstattung dabei war und das so verrechnet wurde...aber auf jeden fall noch einmal nachhaken

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jedenfall sofort widerspruch dagegen einlegen. Das ist nicht zulässig nach dem geltenden recht ( 2.Sozialgesetzbuch ). Das hätten die vorher in einen Kürzungsbescheid ankündigen müssen. Notfalls wenn es nicht anders geht ( ALG 2 ist eh eng genug berechnet ) sofort beim Sozialgericht eine einzweiliger Anordnung gegen die Argentur für Arbeit beantragen. Falls du die Anordnung durch bekommst ( wichtig dabei ist die dringlichkeit ), zahlen die meisst schon direkt bevor die deine Handakte zum Gericht senden müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Rechnung von den Stadtwerken kommt dann müsstest Du diese ja schon erhalten haben und wissen wieviel Du entweder erstattet bekommst oder eben zurückzahlen musst. Sollte dieses so sein das Du noch keine Rechnung erhalten hast dann solltest Du Dich wirklich bemühen ins Amt zu gehen und es vor Ort zu klären es ist nämlich nicht rechtens das ALG einfach einzubehalten wenn noch keine Rechnung vorliegt. Was anderes ist es wenn schon die Rechnung vorliegt. Dann kannst Du aber darauf bestehen das Du eine Kopie der Rechnung erhältst und das, dass Restguthaben was vielleicht an den 300€ fehlt die sie Dir weniger gezahlt haben ausgezahlt wird.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung über viele Jahre
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine Ahnung aber das liest sich etwas komisch! Da stimmt was nicht! Hattest Du viell.ne Nachzahlung oder so? Das sie das übernehmen und dir abziehen? Kein Plan! Ich würd das vor Ort klären!

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, so etwas gibt es nicht!

    Das ist totaler Blödsinn!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Finde ich sehr unglaubwürdig.

    Ich würde nochmals beim Amt anrufen und mit dem Chef dort sprechen...........

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