Vereinsrecht. Darf der Vermieter 1. Vorsitzender sein?
Die Eigentümer der Gebäudegruppe zu denen auch unser Dorfladen gehört, gehört der Gebrüder ABC Gbr.
Beide Brüder sind je 1. und 2. Vorsitzender.
Leider gibt es momentan Diskussionen über den Lieferanten da Kühlproduke (Milch etc) nicht mit langen MHD geliefert werden, sondern teilweise nur mit 2 Tagen.
Wir verkaufen die Ware nicht schnell genug um einen Danone Pudding der in einem normalen Geschäft 2-3 Wochen hat, so schnell zu verkaufen. Natürlich ist uns allen bewußt das man es hinterher noch essen kann, aber man darf es NICHT verkaufen.
Hier übernimmt der 1. Vorsitzende dann die Rolle als Vermieter und sagt das er das nicht will.
Allerdings kenne z. B. ich den 1. Vorsitzenden seit 45 Jahren und weiß das ihm nicht als Vermieter missfällt, sondern als 1. Vorsitzender. Er hat die Kontakte mit dem Lieferanten gemacht und Punkt.
Ich bin mir eigentlich sicher das er das rechtlich geklärt hat, aber darf er als Vermieter 1. Vorsitzender sein?
Ist die Frage nach einem neuen Lieferanten eine reine Vorstandsentscheidung (sprich 16 Leute) und ich bin die einzige die gegen unseren ersten angeht. Alle anderen tauchen häufig nicht auf oder sitzen stumm rum.
Wie ist das im Vereinsrecht mit Misstrauenvotums?
... ich wäre echt super dankbar wenn jemand alle 3 Fragen begründen und erklären kann.
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