Inkasso Firma ohne Mahnung ?

Habe heute einen Brief von einer Inkasso Firma bekommen, habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Habe aber keine Mahnung oder Erinnerung vorher bekommen. Geht das überhaupt? Natürlich sind die Kosten jetzt in die Höhe gestiegen. Wenn ich die Rechnung nun sofort bezahle kann ich dann diese Kosten weglassen und nur meinen vergessenen Beitrag zahlen?

Steini Platte2013-10-16T05:29:59Z

Beste Antwort

Ich habe selbst mal beim Mahnlauf mitgeholfen.
Als Schuldner ist man automatisch dann in Verzug, wenn das Zahlungsziel um 30 Tage überschritten wurde.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-inkasso/inkassounternehmen-ohne-mahnung-eingeschaltet-ist-das-rechtens.html

Nachtrag: Du bist nur dann schuldenfrei, wenn Du die Gesamtsumme, die das Inkassounternehmen fordert, in einem Betrag überweist. Tu es zeitig, die kennen kein Pardon - die nächste Mahnung ist teurer und der Vollstreckungsbescheid (und der "Gerichtsvollzieher mit dem Pfandsiegel") drohen Dir sonst... dazu noch einen Negativeintrag bei der SCHUFA, Gehaltspfändung... dann weiß sogar Dein Arbeitgeber über Deine Zahlungsunwilligkeit bescheid...

Anonym2013-10-16T18:29:39Z

Zahle die Rechnung sofort. Das Schreiben von der Inkasso - geht nur - wenn einfacher Brief - hast du nie bekommen - ist auf dem Postweg verloren gegangenn ...... Antworte nicht. Wenn dann Inkasso nochmal Mahnt,Widerspruchh einlegen - du hast bereits bezahlt - Um die Verzugszinsen wirst du aber nicht herumkommen. Die solltest du dann an den Lieferanten zahlen. (ersichtlich aus der Mahnung des Inkassounternehmens)

herr_nixnutz2013-10-16T12:52:15Z

Es ist ein Irrglaube, dass es einer Mahnung vom Gläubiger bedarf, ist aber halt üblich. Aber um im Verzug zu kommen, bedarf es einer festen Zahlungsvereinbarung wie innerhalb von 10 Tagen oder der ausdrückliche Hinweis auf §286 BGB mit 30 Tage automatisch im Zahlungsverzug.

Was steht also auf der Rechnung und nicht jeder Forderung von diesen Inkassohaien ist rechtmäßig, denn der Gläubiger hat eine Schadenminderungspflicht, kann als nicht gleich das schwere Programm auffahren.

Secrets2013-10-16T12:45:57Z

Du musst für eine Zahlung in Verzug gesetzt werden.
Dies bedeutet, es muss ein klares Zahlungsziel erkennbar, zb. bis zum 31.10. oder 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Ich würde an Deiner Stelle den Rechnungsbetrag sofort zahlen, und sofern obiges nicht zutrifft, die Firma schriftlich darauf hinweisen, dass es an der Verzugssetzung gefehlt hat und die Rechnung beglichen wurde (mit Zahlungsnachweis). Dass die Zahlung in Verzug gesetzt wurde und dies auch zugestellt wurde, möchten Sie Dir bitte entsprechend belegen.

Wie der Link von Steini zeigt, ist eine Mahnung erforderlich, wenn weitere Kosten des Einzuges in Rechnung gestellt werden sollen. Ansonsten ist dies nicht zulässig.

Hier auch mit Rechtsangaben, dass eine Mahung erforderlich ist:
http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/353/Faelligkeit-Mahnung-mit-Muster-und-Verzug-So-setzen-Sie-Ihre-Forderungen-wirksam-durch-Teil-1/

Hans Wurst2013-10-16T12:32:19Z

Ich kenne das auch eher so, dass erst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung verschickt wird, aber mir ist es auch schonmal passiert, dass ich direkt Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen habe.
Wenn die Gebühren aber einmal entstanden sind durch die Abtretung der Forderung an das Inkasso-Unternehmen, musst du auch die geforderten Gebühren zahlen, da du diese Kosten verursacht hast.
Die feine englische Art ist sowas nicht, aber es ist auch nicht verboten. Wenn du keinen Besuch von den Geldeintreibern der Inkasso-Firma kriegen willst, solltest du lieber alles zahlen ;).

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