CBR Pinky
Beste Antwort
Alle 2 Jahre mit dem TüV
DR sehr gerne
M-Atze
Das wird mindestens seit 4 Jahren so vom Tüv gehandhabt.
-Ich war Ende August mit meinem 125er Roller da und hatte 62,-Euro bezahlt.-diesmal wurde der ermittelte Co2-Wert auch im Prüfprotokoll vermerkt,-was im August 2011 nicht der Fall war.
Die Antwort lautet also:
-Mindestens alle 2-Jahre,paralell zur Hauptuntersuchung !!-
Anonym
Gar nicht.
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind
(siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;