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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrMotorräder · vor 1 Jahrzehnt

1986 Führerschein Klasse 1b gemacht, darf ich 125 ccm Roller offene Klasse (90 km/h) fahren?

Hallo zusammen,

ich habe 1986 den Führerschein Klasse 1b gemacht. Bin jetzt 38 Jahre und ewig nicht mehr gefahren, zwischendurch mal einen "kleinen" 50 km/h-Roller.

Nun will ich mir einen 125 ccm Roller kaufen. Bin aber nicht sicher, ob ich nur die auf 80 km/h gedrosselte Version oder auch einen 125 ccm mit 90 km/h fahren darf.

Wer kann mir das zuverlässig sagen? Wo kann ich das ggf. nachlesen?

Gruß, vossyl

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst kraft Gesetzes fahren (Umstellung ist nicht nötig):

    Klasse A1 (früher 1b): Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

    Nur Fahrer unter 18 müssen die LKR auf eine bbH von 80km/h drosseln lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau hier mal rein,da erfährst du alles:http://www.akk.org/~hogli/Fuehrerschein.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst mit dem 1b nur bis 80ccm und baulich bedingt 80km

    fahren.

    Gruß Jü

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du vor 1980 den führerschein gemacht hättest ( glaube sogar april ) könntest du ohne probleme 125ccm fahren - würde aber trotzdem ein paar übungsfahrten in der fahrschule machen.

    weitere info`s: fahrschulen an deinem wohnort oder das strassenverkehrsamt

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwendigen Führerscheine: ab 16 JAHRE - A1/1b oder Führerschein Klasse 3 vor 1980.

    Gruß

    Günther

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