Ist das überhaupt erlaubt? Was kann man tun? (Fotos von fremden Personen machen...)?

Moinsen, ich mal wieder :)

In meiner Klasse wird ein Mädchen "etwas gemobbt" (falls man das so sagen kann, ich geh da jetzt nicht genauer drauf ein was ich meine weil das gerade nicht wichtig ist) und irgendwie ist ihr Freund jetzt in die ganze sache rein gerutscht. er geht nicht auf unsere schule, aber alle aus der klasse wissen mitlerweile, wie er aussieht. er macht ganz in der nähe der schule eine ausbildung und deshalb treffen die sich manchmal in der pause.
Weil die Leute aus meiner Klasse (zumindest ca. 85%) das Mädchen nicht mögen, mögen sie auch ihren freund nicht und lästern über ihn, obwohl sie ihn nichtmal kennen. Heute ist es passiert, dass ein Mädchen aus der Klasse den Freund in der Pause gesehen hat und (ohne dass er es gemerkt hat) ein Foto von ihm gemacht hat. das hat sie dann in einen Klassenchat geschickt, wo wir sonst über hausaufgaben u.ä. reden, wo es dann weiter ging mit dem gerede über ihn.

Meine Frage jetzt: ist es überhaupt erlaubt, "fremde" personen zu fotografieren und das bild dann anderen zu schicken, ohne dass den fotografierten zu fragen, bzw ohne dass er das weiß?

Hoffe auf schnelle antwort :)

glg sasa

ps: was das mädchen selbst betrifft haben wir bereits mit den vertrauenslehrern geredet, und es ist auch einigen fachlehrern schon aufgefallen. wir überlegen schon, was wir jetzt unternehmen damit das aufhört

2013-09-19T08:54:27Z

ich hab vergessen zu fragen: was kann man da überhaupt tun? nur zur schulleitung gehen oder ist das schon verstoß gegen das recht auf privatsphäre? also, was können wir da tun?

moranenbre2013-09-19T09:42:09Z

Beste Antwort

Hi Sasa, das Fotografieren einer Person ohne deren Einwilligung kann als Straftatbestand ausgelegt werden und zu hohen Schadesnersatzforderungen führen. Mindestens kann der Fotografierte jedoch
eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung vom "Fotografen" verlangen, wenn er mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist.

Dies regeln diverse Paragraphen im Grundgesetz (GG), Strafgesetzbuch (STGB) und sogar dem Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG).

Regelungen findet man zum Beispiel in:
Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit)
§ 201a STGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
§ 22 KunstUrhG (Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.)
§ 23 KunstUrhG (Ausnahmen)
§ 33 KunstUrhG (Strafvorschrift)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Stefan H2013-09-20T04:57:46Z

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im angelsächsischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild


Tja, sowas kann man auch googlen....


In diesem Sinne....

Anonym2013-09-19T17:50:09Z

Dieses Mädchen hat sich strafbar gemacht, da sie die Persönlichkeitsrechte des Freundes der Gemobbten fotografiert hat. Ihr könnt sie bei der Polizei anzeigen. Zudem kann man auch zivilrechtlich Schmerzensgeld verlangen, weil sie das Foto zur Belustigung anderen gezeigt hat.

?2013-09-19T16:35:16Z

Die Anfertigung und erst recht die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Person ist verboten.
Der Junge hat ein Recht auf sofortige Vernichtung aller Kopien - auf Kosten der Fotografin, zudem u.U. Ansprüche auf Schmerzensgeld/Schadensersatz.

Lisa P2013-09-19T16:02:08Z

Fotografieren darf man natürlich was man will, aber Bilder von Personen veröffentlichen ohne deren Einverständis natürlich nicht!

Ich hoffe ihr kommt gegen das Mobbing an, weil soetwas wirklich furchtbar ist.

Weitere Antworten anzeigen (1)