Raik
Beste Antwort
normale Schieberollstühle sind wie Fußgänger. Da gibt es keine Promillegrenze. Nur die motorisierten Krankenfahrstühle gelten als Kraftfahrzeuge. Da gelten wie beim Auto 0,5%o bzw. 1,1%o als Grenzen für die relative bzw. absolute Fahruntüchtigkeit.
?
Auch ein Rollstuhlfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer. Ab 1,1 Promille gibts Ãrger
Pankh
wenn du vorhast, betrunken am straÃenverkehr teilzunehmen, Nein.
Vor allem, wenn du ein motorisiertes gefährt lenkst.
genauso, wie ein betrunkener passant eingebuchtet werden kann, wenn er unangenehm auffällt, gilt das auch für rollstuhlfahrer.
Trink soviel du willst, aber bleib dann besser zu hause.
Datalumpi
Denke mal, die dürfen genauso saufen bis sie blau sind. Ist jedoch weitaus gefährlicher, da man ja in so einem Ding auch mal ganz gerne "davonrollt" wenn man zu besoffen zum Bremsen ist z.B. wenns steil ist vom Gehweg auf die StraÃe. Oder in den StraÃengraben. Schlimmstenfalls in einen Fluss, was man sicher keinem wünschen möchte. Das ist jetzt bei so einem "Analogding mit Handbetrieb" der Fall. Wie sich die rechtliche Lage jedoch bei so einem Elektrodingens gestaltet, weià ich selbst nicht genau. Manche brauchen ja ein Kennzeichen bzw. Versicherungsnummernschild, wenn sie schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren können (6 Km/h glaub ich). Dann ist man ja Führer eines Kraftfahrzeuges so betrachtet. Und dann hätte man logischerweise bei einer Alkoholfahrt dieselben Strafen zu erwarten wie ein Mofafahrer beispielsweise.