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Wie ist es als Rollstuhlfahrer mit dem Alkoholgenuss?

4 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    normale Schieberollstühle sind wie Fußgänger. Da gibt es keine Promillegrenze. Nur die motorisierten Krankenfahrstühle gelten als Kraftfahrzeuge. Da gelten wie beim Auto 0,5%o bzw. 1,1%o als Grenzen für die relative bzw. absolute Fahruntüchtigkeit.

  • Pankh
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wenn du vorhast, betrunken am straßenverkehr teilzunehmen, Nein.

    Vor allem, wenn du ein motorisiertes gefährt lenkst.

    genauso, wie ein betrunkener passant eingebuchtet werden kann, wenn er unangenehm auffällt, gilt das auch für rollstuhlfahrer.

    Trink soviel du willst, aber bleib dann besser zu hause.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Auch ein Rollstuhlfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer. Ab 1,1 Promille gibts Ärger

  • vor 8 Jahren

    Denke mal, die dürfen genauso saufen bis sie blau sind. Ist jedoch weitaus gefährlicher, da man ja in so einem Ding auch mal ganz gerne "davonrollt" wenn man zu besoffen zum Bremsen ist z.B. wenns steil ist vom Gehweg auf die Straße. Oder in den Straßengraben. Schlimmstenfalls in einen Fluss, was man sicher keinem wünschen möchte. Das ist jetzt bei so einem "Analogding mit Handbetrieb" der Fall. Wie sich die rechtliche Lage jedoch bei so einem Elektrodingens gestaltet, weiß ich selbst nicht genau. Manche brauchen ja ein Kennzeichen bzw. Versicherungsnummernschild, wenn sie schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren können (6 Km/h glaub ich). Dann ist man ja Führer eines Kraftfahrzeuges so betrachtet. Und dann hätte man logischerweise bei einer Alkoholfahrt dieselben Strafen zu erwarten wie ein Mofafahrer beispielsweise.

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