Wer kennt sich mit dieser Situation aus?
Eine vierzigjährige Frankfurterin, unheilbar erkrankt und zu 100 Prozent schwerbehindert, muss eventuell die Hilfe der Arge in Anspruch nehmen. Weiß jemand, ob auch in Frankfurt die Höchstgrenze von etwa 380 Euro für die Warmmiete gilt? Dann müsste diese Frau, zusätzlich zu dem Leid, dass ihr die Krankheit auferlegt, einen für sie anstrengenden Wohnungswechsel durchführen. Sie bezahlt für ihre jetzige Wohnung, etwa 50 qm, eine Warmmiete in Höhe von 450 Euro.
Betty, die erkrankte Frau bezieht jetzt, nachdem die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist, Krankengeld.
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