eBay Auktion -> Ware versteigert und Versendet -> aber nicht angekommen. Was tun?

Hallo

Ich habe neulich mein Handy im Internet versteigert (Sofort-Kauf). Alles lief reibungslos, der Käufer zahlte direkt per Paypal und 2 Tage später versendete ich es per DHL. Ich habe dort "Standart Versand" eingegeben für 4,90€

Der Kunde fragte sofort ob ich die Sendungsnummer durchgeben kann. Ich bejahte dies. Als ich bei der Post war, fiel mir auf das ich bei einer normalen Päckchen keine Sendungsnummer bekomme, ich wusse das aber nicht.

Ich habe die Ware am 15.07.2013 versendet und habe noch den Kassenbon. Der Käufer schreibt mir aber das er die Ware noch nicht bekommen hat und meldete mich bei eBay.

Nun frage ich mich wer denn hier im Recht ist?

Er wusste das es ein Standartversand war und damit ein gewisses Risiko eingeht.
Ich habe es am 15.07 abgeschickt, habe den Kassenbon und auch eine Nachricht darüber das ich es versendet hab.

Wie soll ich den jetzt vorgehen?

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen ;)

Danke

Anonym2013-07-22T17:13:23Z

Beste Antwort

Wenn Du in der Auktionsbeschreibung...

Standartversand angegeben hast und...

der Käufer nicht auf versicherten Versand...

bestanden hat dann soll der still sein Du...

bist mit seiner Akzeptanz im Recht...

ausserdem besteht immer noch die...

Möglichkeit das die Ware verzögert ankommt...

bei der Post kommen tagelange Bummeltouren vor...

warte ab es kann noch ein wenig dauern...!!!

?2016-12-29T19:18:33Z

Diese Frage hatten wir schon oft! Ich will dich jetzt nicht mit § erschlagen, aber es ist rechtlich im BGB geregelt, dass beim Kauf zwischen zwei Verbraucher (Privatpersonen) der KÄUFER dafür zuständig ist, wie die Ware zu hin kommt, auch trägt er das volle Risiko falls die Ware beschädigt wird oder verschwindet. Ständig wird aber der rechtliche Müll erzählt, dass der Verkäufer dafür zuständig ist. Schwachsinn! Und eine Anzeige gibt es eh nicht, da es eine zivilrechtliche Sache ist. Selbst Betrug ist hier nicht im Spiel. Wenn der Versand consistent with versicherten Paket vereinbart ist, ist der Aufgabe des Verkäufers, die Sendung auch so zu versenden, der Einlieferungsbeleg reicht aus als Nachweis. Es wird aber ständig von schwarzen Schafen als Verkäufer diese Masche versucht und grew to become into Paypal angeht: Wenn so ein Fall vor Gericht geht, wird es eh gekippt.

Sprendlinger2013-07-22T23:55:21Z

Wenn Du als Päckchen versandt hast, hast Du keine Quittung. Die Briefmarkenquittung zählt nicht. Es kann ja auch sein, dass der Empfänger das Handy bekommen hat, Du es aber nicht beweisen kannst. Du kannst zwar einen Nachforschungsauftrag bei der Post senden, aber da wird nichts heraus kommen.

exzenter2013-07-22T21:02:30Z

Das Geschäft ist erst abgeschlossen, wenn die Ware beim Käufer angekommen ist. Bis dahin bleibt der Verkäufer in der Pflicht und kann sich auch nicht auf Dritte rausreden.
Ist die Lieferung unmöglich geworden, aus welchen Gründen auch immer, muss der Verkäufer umgehend den Kaufpreis zurückerstatten und sich selbst mit dem Transporteur (DHL) auseinandersetzen.

Catan2013-07-22T15:50:56Z

Nun, deinem Vortrag folgend hast du alles Notwendige getan, um deine Verpflichtung zu erfüllen. Ware nehmen und an den Transporteuer übergeben reicht aus bei Privatgeschäften. Die Hauptfrage ist, ob du es auch nachweisen kannst. Eine eigene EMail reicht da nicht. Und die Beweiskraft der Quittung ist auch eher nicht ausreichend, wenn bestritten wird, dass du es versandt hast.

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