Also wir haben für May Leistungen erhalten am 30.4 letzmalig also für May mein Mann hat am 1.5 eine arbeit aufgenommen hat also sein erstenlohn erst am 31.5 erhalten jetzt will die ARGE aber die Leistung von May zurück ist das rechtens wir waren doch bis zum 31.5 Mittellos? ich mein ich hätte ja verstanden wenn er das erse Geld anfand also im Vorraus(LOHN) erhaltenhätte aber man muß ja erst mal arbeien um vom Arbeitgeber Geld zu bekommen wieso will die ARGE jetz Geld für einen Zeitraum erstattethaben wo man Mittellos war? ist das rechtens?
2013-06-14T05:11:26Z
Also man gild als Hilfsbedürftig solange man mittellos ist und das ist man doch wohl erst dann nicht mehr wenn man über eigenes Einkommen verfügt also von dem Zeitpunkt an ab dem man über eigene Mittel verfügt bitte das hat wer Mittellos ist hat anspruch ? also bitte richtig antworten nicht nur weil ihr meint sondern weil wo ist der Gesetzetext wer kann da helfen
2013-06-14T05:29:27Z
Ne wollte nicht Pampik werden aber manchmal sind hier halt auch Juristen Unterwegs die halt genau sagen können wo das steht also wollte nicht Pampig rüberkommen. sorry weil da steht solange man nicht über eigene Mittel verfügt aber da muß doch irgend wo mehr stehen weiß eventuell jemand wo?
2013-06-14T05:56:00Z
ja dank euch
Anonym2013-06-14T05:21:34Z
Beste Antwort
du sagst es doch selbst, Hilfsbedürftigkeit endet ab dem Zeitpunkt ab dem man über ein eigenes Einkommen verfügt...und das ist in eurem Fall ab dem 01.05., auch wenn der Arbeitgeber erst Ende des Monats zahlt...ihr bekommt ja Geld für Mai vom Arbeitgeber, wenn auch erst später, warum soll die Arge dann auch noch für den Mai zahlen?
Wann war das Geld auf dem Konto deines Mannes? Wenns erst am 1.6. oder später drauf war, also verfügbar war, dann wär es nicht rechtens, dass das Jobcenter das Geld zurückverlangt. Es gilt das Zuflussprinzip:
"a) Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde."
Also seht euch den Kontoauszug an, und wenn das Geld erst im Juni verfügbar war, unbedingt Widerspruch einlegen! Am besten vorher selber vorsprechen, denn das Geld fehlt euch ja!
Das nennt sich das Zuflussprinzip und ist ein abartiges System. Nehmen wir an, das Gehalt für Mai wäre erst am 01.06 bei dir gewesen, so darfst du das ALG2 für Mai behalten. Da bei dir aber das Gehalt bereits Ende Mai auf dem Konto war, musst du ALG2 zurückzahlen.
Ich weiÃ, echt krankes System ist aber leider zu und hat schon viel Ãrger und Tränen verursacht. Zahlungen auf das ALG2 werden in dem Monat berücksichtigt, indem es dir zur Verfügung steht und das war der Mai und leider nicht der Juni. Daher: Gehalt war im Mai da, wird auf ALG2 angerechnet.
Ja. Aber leider gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html Das Amt zahlt dir also die Gelder praktisch regelrecht im voraus, laut dem Gesetz hier... aber soweit ich mich erinnern kann, hab ich wenn ich jemals was von denen bekommen habe, prinzipiell alles immer bloss rückwirkend bewilligt bekommen. Schau am besten mal auf deine Bewilligungsbescheide und dann rechne am besten noch einmal nach, denn dann kann es ganz gut sein, dass die dir dein Geld gar nicht im voraus, sondern tatsächlich erst hinterher gezahlt haben.
Allerdings sollte man von amtlicher Seite meiner Auffassung nach mal drüber nachdenken, ob man nicht besser eine Art "Ãberbrückungsgeld" für solche Fälle wie du das beschreibst, einführt, welches dann wirklich später (notfalls in kleinen Raten) wieder zurückgezahlt wird, denn ansonsten hängst Du ja wirklich irgendwo erst mal in einem Loch, wo Du nicht mehr rauskommst.
Die Leistungen der Arge werden am Monatsanfang für den Monat gezahlt. Das Gehalt erhält man immer rückwirkend. Da klafft eine Lücke. Dennoch könnt ihr nicht zweimal für den gleichen Monat Gehalt bzw. Leistungen beziehen. Vermutlich lässt sich die Arge auf eine Rückzahlung in Raten ein.