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hartz 4 Wann endet die Hilfsbedürftigkeit?

Also wir haben für May Leistungen erhalten am 30.4 letzmalig also für May mein Mann hat am 1.5 eine arbeit aufgenommen hat also sein erstenlohn erst am 31.5 erhalten jetzt will die ARGE aber die Leistung von May zurück ist das rechtens wir waren doch bis zum 31.5 Mittellos? ich mein ich hätte ja verstanden wenn er das erse Geld anfand also im Vorraus(LOHN) erhaltenhätte aber man muß ja erst mal arbeien um vom Arbeitgeber Geld zu bekommen wieso will die ARGE jetz Geld für einen Zeitraum erstattethaben wo man Mittellos war? ist das rechtens?

Update:

Also man gild als Hilfsbedürftig solange man mittellos ist und das ist man doch wohl erst dann nicht mehr wenn man über eigenes Einkommen verfügt also von dem Zeitpunkt an ab dem man über eigene Mittel verfügt bitte das hat wer Mittellos ist hat anspruch ? also bitte richtig antworten nicht nur weil ihr meint sondern weil wo ist der Gesetzetext wer kann da helfen

Update 2:

Ne wollte nicht Pampik werden aber manchmal sind hier halt auch Juristen Unterwegs die halt genau sagen können wo das steht also wollte nicht Pampig rüberkommen. sorry

weil da steht solange man nicht über eigene Mittel verfügt aber da muß doch irgend wo mehr stehen weiß eventuell jemand wo?

Update 3:

ja dank euch

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    du sagst es doch selbst, Hilfsbedürftigkeit endet ab dem Zeitpunkt ab dem man über ein eigenes Einkommen verfügt...und das ist in eurem Fall ab dem 01.05., auch wenn der Arbeitgeber erst Ende des Monats zahlt...ihr bekommt ja Geld für Mai vom Arbeitgeber, wenn auch erst später, warum soll die Arge dann auch noch für den Mai zahlen?

  • Laura
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Euch steht ab dem ersten Mai kein Arbeitslosengeld 2 mehr zu.

    Somit hat die Arge recht, das Geld zurückzufordern.

    Auch noch pissig werden, weil hier niemand Jura studiert hat, sowas!!!

    Mir klar, dass da Ärger vorprogarmmiert ist.

    Quelle(n): weil ich ein böser Mensch bin!
  • vor 8 Jahren

    So bald jemand eine neue Arbeit aufgenommen hat, erlischt der Anspruch auf ALG II. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie das Gehalt zum 1., 15. oder zum Ende des Monats ausgezahlt bekommt.

  • vor 8 Jahren

    Wenn ich mal zusammenfassen darf :

    Ihr habt Hartz 4 für Mai erhalten

    Ihr habt Lohn für Mai erhalten.

    Wenn du jetzt mal darüber nachdenkst,

    wirst du feststellen, daß ihr das Geld DOPPELT

    bekommen habt, einmal von der ARGE,

    einmal vom Arbeitgeber.

    Allerdings zu zwei verschiedenen Terminen.

    Von der Arge kam das Geld im Voraus

    vom Arbeitgeber erst am Monatsende.

    Dennoch habt ihr zweimal Geld für den Monat

    Mai erhalten, das ist doch korrekt, oder ?

    Also müsst ihr die Summe der letzten Leistung

    an die Arge zurückzahlen.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    All meine Vorredner haben Recht.

    Mache du dich doch erst einmal bitte schlau.

    ALG 2 endet mit Beginn einer Arbeit. Da kannst du noch soviel jammern und wehklagen, wie du willst - das ist nun einmal so.

  • Debian
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Beginn einer neuen Arbeit ist gleichzeitig auch das Ende von Hartz 4.

    Das weiss ich aus eigener Erfahrung.

    Und wenn du mir nicht glaubst, dann rufe doch bei der ARGE an und informiere dich, anstatt hier herumzukeifen.

  • vor 8 Jahren

    Wann war das Geld auf dem Konto deines Mannes?

    Wenns erst am 1.6. oder später drauf war, also verfügbar war, dann wär es nicht rechtens, dass das Jobcenter das Geld zurückverlangt.

    Es gilt das Zuflussprinzip:

    "a) Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde."

    Also seht euch den Kontoauszug an, und wenn das Geld erst im Juni verfügbar war, unbedingt Widerspruch einlegen!

    Am besten vorher selber vorsprechen, denn das Geld fehlt euch ja!

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die Leistungen der Arge werden am Monatsanfang für den Monat gezahlt. Das Gehalt erhält man immer rückwirkend. Da klafft eine Lücke. Dennoch könnt ihr nicht zweimal für den gleichen Monat Gehalt bzw. Leistungen beziehen. Vermutlich lässt sich die Arge auf eine Rückzahlung in Raten ein.

  • vor 8 Jahren

    Ja, das ist rechtens. Mit Aufnahme einer Arbeit erlischt der Anspruch auf ALG II.

    Ich finde es nicht schön, dass du so pampig wirst, nur weil dir die Antworten nicht gefallen. Frag deinen Sachbearbeiter von der ARGE, der wird dir das gerne ausführlich erklären!

  • vor 8 Jahren

    Das nennt sich das Zuflussprinzip und ist ein abartiges System. Nehmen wir an, das Gehalt für Mai wäre erst am 01.06 bei dir gewesen, so darfst du das ALG2 für Mai behalten. Da bei dir aber das Gehalt bereits Ende Mai auf dem Konto war, musst du ALG2 zurückzahlen.

    Ich weiß, echt krankes System ist aber leider zu und hat schon viel Ärger und Tränen verursacht. Zahlungen auf das ALG2 werden in dem Monat berücksichtigt, indem es dir zur Verfügung steht und das war der Mai und leider nicht der Juni. Daher: Gehalt war im Mai da, wird auf ALG2 angerechnet.

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