Kann der Vermieter nach Auszug einen Teil der Kaution einbehalten, ...?
... ohne dem Mieter die Möglichkeit zu geben, den Schaden beispielsweise selbst zu beseitigen? (In diesem Fall: Schimmel am Fenster/Rahmen) Sind bei zwei befallenen Fenstern 300 Euro Einbehalt in Ordnung/gerechtfertigt? Angeblich mussten diese sogar ausgetauscht werden.
2013-06-08T04:08:21Z
Kurzer Hintergrund: Meine Freundin sagte, im ersten Schreiben stand nur was von der Beseitigung (300,-) und später wurde der Austausch angekündigt o.ä. Muss der Vermieter einen Austausch dann auch wirklich vornehmen? Oder kann er mit dem Geld machen, was er möchte? Nach einem Autounfall steht dem Opfer ja auch Geld zu und er muss sein Auto nicht zwingend dafür reparieren lassen.
Hausverwalter2013-06-09T03:04:15Z
Beste Antwort
Zunächst ist bei Schimmel IMMER der Vermieter beweispflichtig. In diesem beschriebenen Fall, MUSS der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben den Mangel bzw. Schaden selbst zu beheben. Gibt er dem Mieter keine Frist und kündigt auch nicht entsprechende Maßnahmen an, dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Der Vermieter darf hier keinen Teil der Kaution zurück- bzw. einbehalten. 6 Monate nach Mietende ist nach § 548 BGB der Anspruch verfristet.
Bei Schimmel ist dies sowieso ausgeschlossen, da zunächst mal geklärt werden muss, wer die Verantwortung dafür trägt. Da hier der Vermieter beweispflichtig ist, kann er nicht einfach etwas behaupten (z.B. nicht ordnungsgemäß gelüftet) und dann tätig werden.
Er muss dir auf jeden Fall die Möglichkeit geben, de Schaden selbst zu beseitigen. Ich bezweifle, dass die Kosten von einem Fachmann berechnet wurden. Ein Fensteraustausch von 2 Fenstern für 300 Euro? Das ist Quark!
Wenn das ganze berechtigt ist, kann er die Reparaturkosten verlangen. Bei Austausch muss dann der Zeitwert errechnet werden und nur dieser kann gefordert werden. Rechne dass ein Fenster ca 800-1000 € kostet
Der kann nicht einfach Geld einbehalten, er muss eine Rechnung schicken und nur den Betrag darf er fordern oder einbehalten, aber auch nur, wenn das gerechtfertigt und so vereinbart ist. Natürlich muss er erstmal dem Mieter Gelegenheit geben, die Mängel selber zu beseitigen. Beim Auszug wird normalerweise ein Protokoll angefertigt, auf dem festgehalten wird, was alles zu renovieren oder gegebenenfalls zu ersetzten ist.
Hat deine Freundin keine Hausratversicherung ? Die übernimmt oft die Kosten.