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Kann der Vermieter nach Auszug einen Teil der Kaution einbehalten, ...?

... ohne dem Mieter die Möglichkeit zu geben, den Schaden beispielsweise selbst zu beseitigen? (In diesem Fall: Schimmel am Fenster/Rahmen) Sind bei zwei befallenen Fenstern 300 Euro Einbehalt in Ordnung/gerechtfertigt? Angeblich mussten diese sogar ausgetauscht werden.

Update:

Kurzer Hintergrund: Meine Freundin sagte, im ersten Schreiben stand nur was von der Beseitigung (300,-) und später wurde der Austausch angekündigt o.ä. Muss der Vermieter einen Austausch dann auch wirklich vornehmen? Oder kann er mit dem Geld machen, was er möchte? Nach einem Autounfall steht dem Opfer ja auch Geld zu und er muss sein Auto nicht zwingend dafür reparieren lassen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zunächst ist bei Schimmel IMMER der Vermieter beweispflichtig.

    In diesem beschriebenen Fall, MUSS der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben den Mangel bzw. Schaden selbst zu beheben.

    Gibt er dem Mieter keine Frist und kündigt auch nicht entsprechende Maßnahmen an, dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Der Vermieter darf hier keinen Teil der Kaution zurück- bzw. einbehalten. 6 Monate nach Mietende ist nach § 548 BGB der Anspruch verfristet.

    Bei Schimmel ist dies sowieso ausgeschlossen, da zunächst mal geklärt werden muss, wer die Verantwortung dafür trägt. Da hier der Vermieter beweispflichtig ist, kann er nicht einfach etwas behaupten (z.B. nicht ordnungsgemäß gelüftet) und dann tätig werden.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Schimmel an Fenstern? Da stellt sich die Frage ob es ein baulicher Mangel ist, denn den musst du nicht bezahlen! Wenn der Schimmel an der Wand ist, dann ist das ja so eine Sache, aber an Fenstern dürfte nicht von dir zu vertreten sein. Die Einbehaltung ist m.E. nicht gerechtfertigt. Zudem kann er nicht den vollen Schaden einbehalten, sondern immer nur den Zeitwert. 300,- sind da schon sehr zweifelhaft. Zum dritten muss er dir schon eine Rechnung zukommen lassen, ansonsten kann er dir ja sonst was erzählen. Un viertens, es gibt Fristen bis wann er Mängel angezeigt haben muss und wie er die beseitigen lassen will und welche Kosten das verursacht. Einfach so einbehalten geht nicht. Verlange die 300 Euro plus Zinsen, notfalls mit einem Rechtsanwalt! Nochmal, Schimmel an Fenstern dürfte nicht dein Problem sein!!

  • vor 8 Jahren

    Von mir hatte der Exvermieter ALLES einbehalten!

    Er wollte sogar das Badezimmer komplett ersetzt haben - ja und die Sanierung der gesamten Wohnung. Ich empfehle Dir, dass Du hier unbedingt einen Anwalt für Wohnrecht kosnultierst oder zum Mieterverein gehst. Anders kommst Du hier nicht raus

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Er muss dir auf jeden Fall die Möglichkeit geben, de Schaden selbst zu beseitigen. Ich bezweifle, dass die Kosten von einem Fachmann berechnet wurden. Ein Fensteraustausch von 2 Fenstern für 300 Euro? Das ist Quark!

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  • horsch
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Mit Sicherheit hat der Vermieter deswegen überhaupt keinen Anspruch gegen Deine Freundin. Sie sollte einen Anwalt konsultieren.

  • Der kann nicht einfach Geld einbehalten, er muss eine Rechnung schicken und nur den Betrag darf er fordern oder einbehalten, aber auch nur, wenn das gerechtfertigt und so vereinbart ist. Natürlich muss er erstmal dem Mieter Gelegenheit geben, die Mängel selber zu beseitigen. Beim Auszug wird normalerweise ein Protokoll angefertigt, auf dem festgehalten wird, was alles zu renovieren oder gegebenenfalls zu ersetzten ist.

    Hat deine Freundin keine Hausratversicherung ? Die übernimmt oft die Kosten.

    Eine Wohnung ist kein Auto !!!

  • vor 8 Jahren

    Wenn das ganze berechtigt ist, kann er die Reparaturkosten verlangen. Bei Austausch muss dann der Zeitwert errechnet werden und nur dieser kann gefordert werden. Rechne dass ein Fenster ca 800-1000 € kostet

  • vor 8 Jahren

    Wenn du an den richtigen Vermieter gelangst, kannst du sogar damit rechnen, dass du auch noch Mietausfall tragen musst!

    Beweissicherung. Gutachter des Vermieters. Dein Gutachter. Prozess. Anwaltskosten. Gerichtskosten.

    Dazu dann die Reparaturkosten!

    Das Risiko ist unkalkulierbar.

    Da bist du mit 300 Euro gut bedient!

    Das ist zwar bitter. Aber prozessökonomischer Fakt.

    Der größte Vorteil: du kannst das Kapitel abschließen.

    Lass ihm den Biertischspaß bei seinen Kumpels damit glänzen zu können, dass er dich abgezockt hat!

  • top
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    na da kannst du glücklich sein, wenn er nur 300 euro einbehält. was denkst du denn, dass neue fenster so kosten?

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