In der Schule des Nachbarjungen gab es Ärger, er hat tagelang als Fluthelfer gearbeitet und ist nicht in der Berufsschule gewesen, der Schulleiter will sich das nicht bieten lassen und will eine schriftliche Stellungnahme und erwägt disziplinarische Maßnahmen. - Gefühlsmäßig schwillt mir der Kamm. (Statt allen frei zu geben um zu helfen, jetzt das….!) Aber wie ist die Rechtslage? - Gefunden habe ich http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeit-arbeitgeber-muessen-ehrenamtlichen-fluthelfern-freigeben_aid_1007116.html Aber wenn man selber nicht bei der Feuerwehr oder beim THW arbeitet? - Wenn jeder so denken würde, wären die Städte alle schon in den Fluten.
2013-06-06T12:51:31Z
Er hat seine Schule informiert.
Anonym2013-06-06T11:35:46Z
Beste Antwort
Nicht der Einsatz wird bestraft, sondern das Schwänzen. Ärgerlich ist es, aber dadurch Säuft der Ort nicht ab wegen einer fehlenden Kraft.
In einer Firma wäre er sogar Fristlos seinen Job los. Man kann es vorher Regeln, und nicht einfach weg bleiben. Ich wollte auch los, mit einer Woche Urlaub, um Freunden zu Helfen mit Kindern, habe aber keinen Urlaub bekommen wegen Krankmeldungen.
>>>> Er hat seine Schule informiert. <<<< das ist ja Löblich, aber durfte er auch gehen ? Schulpflicht.
Der Schulleiter handelt sicherlich rechtens, aber nicht klug. So kann es sein das er vielen jungen Menschen so die Lust nimmt in Zukunft zu helfen. Für andere junge Menschen, die so schon unsozial sind, das Verhalten des schulleiters jetzt als Alibi, demnächst erst recht nicht zu helfen.
Bei allem guten Willen des Jungen, die Schule ist die Vorbereitung auf das Berufsleben. Wenn man im Berufsleben mehrere Tage wegen Fluthelfen fehlt, gibt es mindestens eine Abmahnung! Es ist nur gerechtfertigt, nicht zu erscheinen, wenn der Arbeitsplatz (die Schule) nicht erreichbar ist wegen Hochwasser, oder das eigene Haus (die eigene Wohnung) akut vom Hochwasser bedroht ist. Und auÃerdem gibt es ja auch noch den (Spät-)Nachmittag ;)