Wohnung von Steuer absetzen?

Wir leben im eigenen Haus mit den schwerbehinderten Eltern und sind dienstlich darauf angewiesen von zu Hause aus arbeiten zu können, was aus der aktuellen Situation heraus momentan so nicht möglich ist.- Wer weiß, ob wir (öffentlicher Dienst) uns eine Einraumwohnung (sozusagen als "Büro") in der Nähe anmieten können und einen Teil (wieviel?) von der Steuer absetzen können?

2013-06-06T04:54:39Z

Der Arbeitgeber bescheinigt(e) auch bisher, dass im Dienst kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Daraufhin konnte man Teile der Wohnung als Arbeitsplatz absetzen. (Der steht aber aus o.g. Gründen aktuell nicht zur Verfügung.)

Raik2013-06-06T04:45:52Z

Beste Antwort

da Euch der Arbeitgeber Büros zur Verfügung stellt könnt ihr nichts absetzen. Wenn Euch Kosten entstehen, dann kann Euch aber Euer Arbeitgeber diese Kosten ersetzen.

Edit: wenn ihr keinen eigenen AP habt könnt ihr eine Wohnung anmieten und die Kosten in voller Höhe geltend machen. Bei einer Kontrolle sollten aber tatsächlich keine privaten Sachen darin sein.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausserhaeusliches-arbeitszimmer.htm

Mii🐼2013-06-06T13:07:07Z

Da so etwas sehr ungewöhnlich ist, tippe ich darauf, dass ihr garantiert einen Kontrollbesuch von Finanzbeamten bekommt.

Es muss dann wirklich ein reines Büro sein. ganz eindeutig, ohne andere erkennbare anderweitige Nutzung.

Falls ihr größere Kinder habt, wird sehr genau darauf geachtet, ob ihr die Wohnung nur für ein Kind gemietet habt.

Eigentlich sollten genau die Kosten des Arbeitszimmer anteilig pro qm von der Wohnfläche absetzbar sein.

In diesem Arbeitszimmer sollte dann auch kein Bett stehe.Es muss schon reines Büro sein.