Untermietvertrag kündigbar nach § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB?
Hi,
ich (Untermieter) würde gerne zum 1.7 ausziehen.
Im Untermietvertrag wurde keine Kündigungsfrist abgemacht.
Nun habe ich folgenden Paragraphen gefunden
"Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst
bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechtlich untersagt.
Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB)."
Meine Vermieterin (Hauptmieterin) hätte natürlich gerne 3 Monate Frist.
Wir wohnen gemeinsam in einer 3 Zimmer Wohnung wovon ich 1 Zimmer bewohne.
In dem Zimmer war nur ein Schreibtisch mit vermietet.
Der Rest der Möbel im Zimmer ist von mir.
Der Rest der Möbel außerhalb meines Zimmers gehört ihr.
Gilt das dann schon als Möbeltieres Zimmer?
Bzw spielt die Möbelirrung dabei eine Rolle?
Ich würde natürlich gerne zum 01.07. Kündigen