Kündigungsfrist als Untermieter?

Hi,
ich (Untermieter) würde gerne zum 1.7 ausziehen.
Im Untermietvertrag wurde keine Kündigungsfrist abgemacht.

Wie siehts da gesetzlich aus?
Ich hab gelesen zum 15. des selben Monats.
Meine Vermieterin (Hauptmieterin) hätte natürlich gerne 3 Monate frist.
Das Zimmer war (teilweise) möbliert.

2013-05-29T12:23:22Z

In dem Zimmer war nur ein Schreibtisch mit vermietet.
Gilt das dann schon als Möbeltieres Zimmer?

2013-05-29T12:37:00Z

Bzw spielt die Möbelierung dabei eine Rolle?

Hausverwalter2013-05-30T05:35:34Z

Beste Antwort

Die Frist ist in § 573c BGB geregelt und beträgt in diesem Fall s.g. 2 Wochen.

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

ascalon26072013-05-29T18:20:42Z

Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

§ 573 c Abs 3 BGB
Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Mama2013-05-29T18:14:42Z

Wer ein möbliertes Zimmer bewohnt, egal ob als Untermieter in der Wohnung eines Hauptmieters oder als Mieter in der Wohnung des Vermieters, genießt ebenfalls keinen Kündigungsschutz. Hier gibt es außerdem extrem kurze Kündigungsfristen, und zwar

jeden Tag für den Ablauf des folgenden Tages, wenn die Miete tageweise bezahlt wird;
bis zum ersten Werktag einer Woche zum Samstag, wenn die Miete wöchentlich gezahlt wird;
bis zum 15. zum Ende eines Monats, wenn die Miete monatlich gezahlt wird.



Gruß Mama

leuchtfalter2013-05-29T18:12:09Z

Was sie gerne hätte, spielt hier keine Rolle. Und wenn das nicht geregelt ist im Untermietvertrag, sprich sie hat nicht dran gedacht das festzulegen, dann sollte man jetzt eine gewisse Demut von ihr erwarten statt auf 3 Monate zu bestehen.
Schließlich gibt es für den Fall, dass es nicht im Vertrag geregelt ist, die gesetzliche Regelung.
Knallhart.

Und ja, bei Untermietverträgen ist die Regelung anders als bei Miete einer kompletten Wohnung - das könnte stimmen was du gelesen hast.

marko bremer2013-05-29T18:10:48Z

dann gilt BGB, d.h. sie kann sich auf BGB berufen, weiss aber nicht wie im BGB das geregelt ist.