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Kündigungsfrist als Untermieter?

Hi,

ich (Untermieter) würde gerne zum 1.7 ausziehen.

Im Untermietvertrag wurde keine Kündigungsfrist abgemacht.

Wie siehts da gesetzlich aus?

Ich hab gelesen zum 15. des selben Monats.

Meine Vermieterin (Hauptmieterin) hätte natürlich gerne 3 Monate frist.

Das Zimmer war (teilweise) möbliert.

Update:

In dem Zimmer war nur ein Schreibtisch mit vermietet.

Gilt das dann schon als Möbeltieres Zimmer?

Update 2:

Bzw spielt die Möbelierung dabei eine Rolle?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Frist ist in § 573c BGB geregelt und beträgt in diesem Fall s.g. 2 Wochen.

    Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Mama
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wer ein möbliertes Zimmer bewohnt, egal ob als Untermieter in der Wohnung eines Hauptmieters oder als Mieter in der Wohnung des Vermieters, genießt ebenfalls keinen Kündigungsschutz. Hier gibt es außerdem extrem kurze Kündigungsfristen, und zwar

    jeden Tag für den Ablauf des folgenden Tages, wenn die Miete tageweise bezahlt wird;

    bis zum ersten Werktag einer Woche zum Samstag, wenn die Miete wöchentlich gezahlt wird;

    bis zum 15. zum Ende eines Monats, wenn die Miete monatlich gezahlt wird.

    Gruß Mama

  • vor 8 Jahren

    Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    § 573 c Abs 3 BGB

    Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

  • vor 8 Jahren

    Was sie gerne hätte, spielt hier keine Rolle. Und wenn das nicht geregelt ist im Untermietvertrag, sprich sie hat nicht dran gedacht das festzulegen, dann sollte man jetzt eine gewisse Demut von ihr erwarten statt auf 3 Monate zu bestehen.

    Schließlich gibt es für den Fall, dass es nicht im Vertrag geregelt ist, die gesetzliche Regelung.

    Knallhart.

    Und ja, bei Untermietverträgen ist die Regelung anders als bei Miete einer kompletten Wohnung - das könnte stimmen was du gelesen hast.

    Quelle(n): Ich hatte auch mal Untermieter....
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  • vor 8 Jahren

    dann gilt BGB, d.h. sie kann sich auf BGB berufen, weiss aber nicht wie im BGB das geregelt ist.

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