Frage zum neuen Erbrecht?

Ich würde gerne folgendes Wissen. Mein Vater ist vor kurzem gestorben und nun habe ich Post vom Gericht bekommen, wo drin steht, dass er und meine Mutter sich als gegenseitige Erben eingetragen haben und wenn unser Mutter stirbt, meine Schwester alleinige und unbeschränkte Erbin ist.
Müssen meine andere Schwester (wir sind 3 Geschwister) und ich nun reagieren? Was genau bedeutet es? Heißt es wir sollen leer ausgehen? Es gibt ein Haus und Grundstück.
Vielen Dank für eure Mühe.

2013-05-08T06:13:01Z

vielen Dank RL, aber muss ich jetzt reagieren?? hab was von ner verjährungszeit von 3 jahren gehört.

Anonym2013-05-08T07:03:01Z

Beste Antwort

Für ein gültiges "Berliner Testament" ist es erforderlich, daß alle Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden. Da das hier nicht vorliegt, mußt Du unbedingt sofort Deinen Erbteil (Pflichtteil) einfordern, und darfst nicht warten, bis die Mutter stirbt. Ansonsten nimmst Du es stillschweigend hin, was als Zustimmung gewertet wird, und Du gehst später wirklich leer aus.

Red Coincidence2013-05-08T13:22:00Z

.. ist deine Mutter denn auch tot? Wenn nicht, warte doch mit den Erbstreitereien..

Im Normalfall wird nach dem Tod der Mutter das Erbe verteilt, wie IHR das gefällt (und testamentarisch festliegt)..

?2013-05-08T13:17:27Z

der pflichtteil steht dir immer zu

?2013-05-08T13:14:01Z

Euch steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu !

RL2013-05-08T13:11:29Z

Wenn die Mutter stirbt, steht Euch auf jeden Fall der Pflichtteil zu, sofern ihr nicht förmlich enterbt seid (was schwierig wäre).

Wenn die Mutter stirbt, steht Euch auf jeden Fall der Pflichtteil zu, sofern ihr nicht förmlich enterbt seid (was schwierig wäre).

***NACHTRAG***
Ich würde auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen; weiß nicht ob diese 3 Jahres-Frist nach neuem Recht (1.1.2010) noch gleich ist. Das Schreiben vom Gericht mit der Testamentseröffnung mitnehmen.
Es wäre festzustellen, ob die gemeinschaftliche Verfügung beim Tod der Mutter auch noch gilt, oder ob sie selbst über (dann) ihr Erbe verfügen kann.