Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Frage zum neuen Erbrecht?

Ich würde gerne folgendes Wissen. Mein Vater ist vor kurzem gestorben und nun habe ich Post vom Gericht bekommen, wo drin steht, dass er und meine Mutter sich als gegenseitige Erben eingetragen haben und wenn unser Mutter stirbt, meine Schwester alleinige und unbeschränkte Erbin ist.

Müssen meine andere Schwester (wir sind 3 Geschwister) und ich nun reagieren? Was genau bedeutet es? Heißt es wir sollen leer ausgehen? Es gibt ein Haus und Grundstück.

Vielen Dank für eure Mühe.

Update:

vielen Dank RL, aber muss ich jetzt reagieren?? hab was von ner verjährungszeit von 3 jahren gehört.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Für ein gültiges "Berliner Testament" ist es erforderlich, daß alle Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden. Da das hier nicht vorliegt, mußt Du unbedingt sofort Deinen Erbteil (Pflichtteil) einfordern, und darfst nicht warten, bis die Mutter stirbt. Ansonsten nimmst Du es stillschweigend hin, was als Zustimmung gewertet wird, und Du gehst später wirklich leer aus.

  • RL
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn die Mutter stirbt, steht Euch auf jeden Fall der Pflichtteil zu, sofern ihr nicht förmlich enterbt seid (was schwierig wäre).

    Wenn die Mutter stirbt, steht Euch auf jeden Fall der Pflichtteil zu, sofern ihr nicht förmlich enterbt seid (was schwierig wäre).

    ***NACHTRAG***

    Ich würde auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen; weiß nicht ob diese 3 Jahres-Frist nach neuem Recht (1.1.2010) noch gleich ist. Das Schreiben vom Gericht mit der Testamentseröffnung mitnehmen.

    Es wäre festzustellen, ob die gemeinschaftliche Verfügung beim Tod der Mutter auch noch gilt, oder ob sie selbst über (dann) ihr Erbe verfügen kann.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Euch steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu !

  • vor 8 Jahren

    .. ist deine Mutter denn auch tot? Wenn nicht, warte doch mit den Erbstreitereien..

    Im Normalfall wird nach dem Tod der Mutter das Erbe verteilt, wie IHR das gefällt (und testamentarisch festliegt)..

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • limbo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    der pflichtteil steht dir immer zu

    Quelle(n): wenn deine mutter stirbt wird durch 3 geteilt jeder ein dritel
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.