Bestellung auf Nachname..läuft auf den Namen meines Vaters kann ich es entgegennehmen(17)?
Danke im Vorraus. Habe noch nie auf Nachnahme bestellt und weiß nich wie das dann is :)
2013-03-25T14:57:45Z
ist übrigens 'ne bestellung im wert von ungefähr 500 euro, habe ich vergessen zu erwähnen
G. R.2013-03-25T15:10:54Z
Beste Antwort
Es war bisher immer so : Wer in der Wohnung die Tür öffnet, Bezahlt, der bekommt auch die Ware. Du Unterschreibst mit Deinem, dem Familiennamen.
Es kommt sogar vor, wenn der Empfänger einen Zettel an die Tür macht : Bitte bei Familie ..... abgeben , und wenn Bezahlt wird, geht das auch. Der Überbringer bekommt das Geld, und damit die Firma. Alle Modalitäten sind erfüllt.
Ich habe auch schon als Minderjähriger gelegentlich mal eine Nachnahmesendung angenommen, die nicht ich bestellt hatte. Auch wenn das "eigentlich" nicht geht => Theorie vs. Praxis. In der Praxis sind die Zusteller meist froh, wenn sie eine Sendung loswerden, und beharren nicht stur auf den Regeln.
Die Frage mit der PC Bestellung hatten wir ja gerade so ähnlich. Im Prinzip hättest Du auf Deinen Namen bestellen können, wenn Dir das gesparte Taschengeld zu diesem Zweck oder zur freien Verwendung von Deinen Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung von Dritten überlassen wurde. Eine maximale Höhe legt der Gesetzgeber nicht fest. http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html
Als nun der Name Deines Vaters für die Bestellung angegeben ist, wird er als Vertragspartner wohl zugestimmt haben, oder Du hast ein Betrugsdelikt begangen. Wenn Du nun also die nicht unerhebliche Summe in Bar vorlegst und die Sendung entgegennimmst, kann man wohl davon ausgehen, daà Du als Bote im Auftrag Deines Vaters die Annahme erfüllst. Als Bote können sogar nicht geschäftsfähige Minderjährige (unter 7 Jahren) Rechtsgeschäfte ihrer Eltern erfüllen, so kann ein Sechsjähriger Brötchen und Zeitung holen geschickt werden, da ein Vertrag zwischen Eltern und Händler entsteht. http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_extra/pdf/presse_fruehstueck/internetrecht.pdf Verträge mit Minderjährigen, S.15 (PDF S.13)
Als Empfänger ist Dein Vater angegeben, und ohne seine Zustimmung ist kein Dritter berechtigt, die persönlich adressierte Lieferung zu öffnen. Sollte er also im Unwissen sein, und Du öffnest die Lieferung, würdest Du neben Betrug auch noch eine weitere Rechtsverletzung des Postgeheimnisses begehen.