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Bestellung auf Nachname..läuft auf den Namen meines Vaters kann ich es entgegennehmen(17)?

Danke im Vorraus. Habe noch nie auf Nachnahme bestellt und weiß nich wie das dann is :)

Update:

ist übrigens 'ne bestellung im wert von ungefähr 500 euro, habe ich vergessen zu erwähnen

8 Antworten

Bewertung
  • G. R.
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Es war bisher immer so : Wer in der Wohnung die Tür öffnet, Bezahlt, der bekommt auch die Ware.

    Du Unterschreibst mit Deinem, dem Familiennamen.

    Es kommt sogar vor, wenn der Empfänger einen Zettel an die Tür macht : Bitte bei Familie ..... abgeben , und wenn Bezahlt wird, geht das auch.

    Der Überbringer bekommt das Geld, und damit die Firma.

    Alle Modalitäten sind erfüllt.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    na ja,

    eigentlich nicht.

    Wenn der Bote eure Familie kennt, dann vielleicht.

    Wenn der Inhalt der Nachnahme allerdings FSK 18 ist,

    dann macht sich der Bote ggf. strafbar...

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Solange du bezahlst ...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich habe auch schon als Minderjähriger gelegentlich mal eine Nachnahmesendung angenommen, die nicht ich bestellt hatte. Auch wenn das "eigentlich" nicht geht => Theorie vs. Praxis. In der Praxis sind die Zusteller meist froh, wenn sie eine Sendung loswerden, und beharren nicht stur auf den Regeln.

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  • vor 8 Jahren

    Die Frage mit der PC Bestellung hatten wir ja gerade so ähnlich. Im Prinzip hättest Du auf Deinen Namen bestellen können, wenn Dir das gesparte Taschengeld zu diesem Zweck oder zur freien Verwendung von Deinen Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung von Dritten überlassen wurde. Eine maximale Höhe legt der Gesetzgeber nicht fest.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

    Als nun der Name Deines Vaters für die Bestellung angegeben ist, wird er als Vertragspartner wohl zugestimmt haben, oder Du hast ein Betrugsdelikt begangen. Wenn Du nun also die nicht unerhebliche Summe in Bar vorlegst und die Sendung entgegennimmst, kann man wohl davon ausgehen, daß Du als Bote im Auftrag Deines Vaters die Annahme erfüllst. Als Bote können sogar nicht geschäftsfähige Minderjährige (unter 7 Jahren) Rechtsgeschäfte ihrer Eltern erfüllen, so kann ein Sechsjähriger Brötchen und Zeitung holen geschickt werden, da ein Vertrag zwischen Eltern und Händler entsteht.

    http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse...

    Verträge mit Minderjährigen, S.15 (PDF S.13)

    Als Empfänger ist Dein Vater angegeben, und ohne seine Zustimmung ist kein Dritter berechtigt, die persönlich adressierte Lieferung zu öffnen. Sollte er also im Unwissen sein, und Du öffnest die Lieferung, würdest Du neben Betrug auch noch eine weitere Rechtsverletzung des Postgeheimnisses begehen.

  • vor 8 Jahren

    Es kommt drauf an, eigentlich eben eher nicht, da derjenige unterschreiben muss, da ihr aber eine Familie seid kann es schon vorkommen dass der Postbote dass zulässt - kommt aber auch auf dein alter an???

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nur mit unterschriebener Vollmacht deines Vaters und deinem gültigen BPA, ansonsten nicht!

  • vor 8 Jahren

    Wenn der Nachname gleich ist und du das Geld bereit hast, sollte das funktionieren. Hängt aber vom Postboten ab...

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